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Online-Anmeldung von Prüfungen und Abschlussarbeiten

Studierende der Philosophischen Fakultät haben die Möglichkeit, sich online über das Studierendenportal für Individualprüfungen, Klausuren und Abschlussarbeiten anzumelden. 

Die Kommunikation zur Absprache von Themen und Terminen bei Individualprüfungen und Abschlussarbeiten erfolgt weiterhin persönlich direkt zwischen Prüfer*in und Studierenden. Die folgenden Tutorials zeigen, welche Schritte für die unterschiedlichen Prozesse nötig sind, geben Antworten auf häufig gestellte Fragen (z. B. "Wie trete ich wieder von der Prüfung zurück?") und nennen Ansprechpersonen, an die Studierende sich bei Problemen wenden können.

Der am rechten Seitenrand zur Verfügung gestellte Notenrechner gibt Studierenden außerdem die Möglichkeit, ihren Notendurchschnitt im Studium von Kern- und Ergänzungsfach selbst nachzurechnen und zu überprüfen sowie nachzuvollziehen, wie sich ihre Gesamtnote zusammensetzt. Antworten zu weiteren interesannten Fragen gibt das FAQ zur Prüfungsanmeldung, welches sich weiter unten auf dieser Seite befindet.
 

Studiendekanat
Digitale Studienorganisation +49 211 81-14415

Gebäude: 23.21
Etage/Raum: 01.046

Weitere Informationen zur elektronische Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten

Die elektronische Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten als PDF-Dokument ist verpflichtend. Sie erfolgt im Studierendenportal, wo das Hochladen des PDF-Dokuments innerhalb der Abgabefrist erfolgen muss. Der Zeitpunkt des Hochladens wird als Abgabedatum aktenkundig gemacht.

Die Gutachter*innen können die zusätzliche Einreichung einer Papierversion, wie in den jeweiligen Prüfungsordnungen vorgesehen, verlangen. Die Papierversion und eventuell zu der Abschlussarbeit gehörende Teile wie Datenträger etc., die nicht ins PDF integriert werden können, sind direkt beim Erstgutachter bzw. bei der Erstgutachterin abzugeben.

FAQ zur Prüfungsanmeldung

Von einer Abschlussprüfung in Form einer Klausur oder mündlichen Prüfung kann sich die Kandidatin oder der Kandidat bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin abmelden. Die Anmeldung kann theoretisch bis zum Stichtag erfolgen!

Für alle Lehrveranstaltungen – ob mit oder ohne Prüfung – muss ab der PO 18 digital ein BN angemeldet werden (Ausgenommen TKU). Grund dafür ist, dass sich die gesamte Anzahl an ECTS-Leistungspunkten aus BN- und Prüfungsleistung zusammensetzt und somit bei nicht angemeldetem BN nicht mehr passen würde. (Ausnahme Geschichte, wo nur die Prüfungen mit ECTS-Leistungspunkten versehen sind)

Laut PO 18 müssen „Mindestens eine Modulabschlussprüfung muss in der Form einer Hausarbeit oder Studienarbeit, mindestens eine Modulabschlussprüfung in der Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden.“ (zit. nach Ordnung für die Prüfung in Studiengängen der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 10.10.2020, zuletzt geändert am 18.11.2022, S. 11.)

Nein, Klausuren werden seitens der Prüfungsverwaltung im Zusammenhang mit Modulen und nicht mit konkreten Lehrveranstaltungen angelegt und auch Individualprüfungen werden über das online-Formular im Studierendenportal im Bezug zum Moduel angemeldet. Jedoch wird in der gängigen Praxis meist die Modul Abschlussprüfung im thematischen Kontext einer der Lehrveranstaltung durchgeführt. (Ausnahmen z.B. bei Portfolio Prüfungen)

Die Ergebnisse von Modulabschlussprüfungen sind den Studierenden laut PO spätestens nach sechs Wochen bekanntzugeben. Im Falle von Bachelor- oder Masterarbeiten beläuft sich dieser Zeitraum auf acht Wochen. Sobald die Note von der Prüfer:in/den Prüfer:innen über das Dozierendenportal an die SPV übermittelalt und eingetragen wurde,  erscheint auf der Startseite des Studierendenportals unter „Persönliche Nachrichten“ eine entsprechende Benachrichtigung.

In der Regel können Prüfungen dann nicht angemeldet werden, wenn die Prüfungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Im Studierendenportal würde in diesem Fall die Meldung „fehlende Prüfungsvoraussetzungen“ statt der Option „zur Individualprüfung/Klausur anmelden“ angezeigt. Eventuelle Prüfungsvoraussetzungen sind dem jeweiligen fächerspezifischen Anhang der PO zu entnehmen.

Eine weitere Möglichkeit, weshalb eine Prüfung ggf. nicht angemeldet werden kann, ist ein sog. Kombinationsausschluss. Auch diese Meldung wird statt der üblichen Option zur Anmeldung angezeigt. Ein Kombinationsausschluss entsteht immer dann, wenn innerhalb eines Studiengangs mehrere Verläufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten möglich sind, die sich gegenseitig ausschließen. So wäre es bspw. in der Romanistik. nach der initialen Entscheidung für eine der drei Schwerpunktsprachen nicht mehr möglich, Prüfungen in Sprachpraxismodulen der anderen beiden Sprachen anzumelden.

Schließlich greifen in allen Studiengängen sog. Min.-Max.-Regeln – etwa, wenn im Verlauf eines Studiums eine bestimmte Anzahl gewisser Module gefordert sind, bspw. zwei von drei Vertiefungsmodulen. Ist in diesem Beispielfall die geforderte Anzahl an Vertiefungsmodulen absolviert, so lassen sich keine weiteren Modulabschlussprüfungen im Vertiefungsbereich mehr anmelden.

In der Regel werden nur Bachelor- und Masterarbeiten direkt über das Studierendenportal eingereicht. Ob eine Studien- oder Hausarbeit in digitaler oder physischer Form eingereicht werden soll, entscheidet der:die Prüfer:in.

Verantwortlichkeit: