Promotionsausschuss
Die Philosophische Fakultät bestellt aus dem Kreis ihrer Mitglieder den Promotionsausschuss, der die fachliche und methodische Vielfalt der in der Fakultät vertretenen Disziplinen repräsentieren soll. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Vier Mitglieder einschließlich der bzw. des stimmberechtigten Vorsitzenden müssen der Gruppe der an der Fakultät hauptamtlich tätigen Professorinnen und Professoren angehören, zwei Mitglieder müssen der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören und ein Mitglied muss der Gruppe der Studierenden angehören. Den Vorsitz übernimmt die amtierende Prodekanin bzw. der amtierende Prodekan.
Vorsitz | Stellvertretung |
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Mitglied | Stellvertretung |
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Mitglied | Stellvertretung |
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