Juniorprofessur
Die Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bietet Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit als Juniorprofessorin und Juniorprofessor in Forschung und Lehre tätig zu sein. Die Ausschreibungen erfolgen öffentlich. Vor einer Berufung auf eine Juniorprofessur wird zunächst ein Berufungsverfahren durchgeführt. Nach der Ruferteilung wird die Bewerberin, der Bewerber in der Regel für die Dauer von drei Jahren zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Zeit ernannt. Im Falle einer positiven Evaluation kann im Laufe des dritten Jahres das Beamtenverhältnis um weitere drei Jahre verlängert werden. Sofern dies gewünscht wird, besteht die Möglichkeit, parallel zur Juniorprofessur zu habilitieren.
Neubekanntmachung der Evaluationsordnung für Juniorprofessuren vom 16.08.2023 in der Fassung der Ersten Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Evaluation von Juniorprofessuren vom 17. Januar 2017 (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der HHU, Nr. 4/2017)