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Promovieren an der Philosophischen Fakultät

Herzlich willkommen auf den Seiten zur Promotion an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Hier finden Sie alle Informationen und Formulare rund um eine Promotion, die die höchste Stufe der akademischen Ausbildung darstellt. Das Promotionsbüro begleitet und berät Sie bei allen Formalitäten Ihrer Promotion, während die Graduiertenakademie philGRAD Sie während aller Phasen Ihres Promotionsvorhabens mit weiteren Beratungs- und Vernetzungsangeboten sowie einem vielfältigen Qualifizierungsprogramm unterstützt.

Promotionsbüro

Bitte wenden Sie sich bei allen formalen Angelegenheit wie z. B. Antragstellungen, Einreichung von Fortschrittsberichten und Dissertation sowie Eröffnung des Verfahrens an Dr. Julia Siep.

Schnelleinstieg

Hier finden Sie kurz und knapp die wichtigsten formalen Schritte und erforderlichen Unterlagen sowie Dokumente für eine erfolgreiche Promotion an der Philosophischen Fakultät erläutert:

Zunächst stellen Sie einen Antrag auf vorläufige Annahme als Doktorand*in. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular und alle weiteren Unterlagen reichen Sie bitte im Promotionsbüro ein.

Weitere einzureichende Unterlagen:

  • ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der Angaben über die Schul- und Hochschulbildung einbezieht;

  • Schulabschlusszeugnis (z.B. Abitur) sowie Zeugnisse und Urkunden über alle akademischen Prüfungen oder Staatsexamina jeweils in beglaubigter Kopie;

  • ggf. Sprachnachweise gem. Anlage 2 der Promotionsordnung.

Gerne können Sie die Unterlagen per E-Mail, per Post oder persönlich im Promotionsbüro einreichen. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, dann können Sie alle Zeugnisse und Urkunden im Original und als „einfache“ Kopie mitbringen. In diesem Fall benötigen Sie keine beglaubigten Kopien.


Graduiertenakademie philGRAD
Sobald Sie vorläufig als Doktorand*in an der Philosophischen Fakultät angenommen worden sind, heißen wir Sie auch in der Gemeinschaft der Graduiertenakademie philGRAD herzlich willkommen. Von nun an können Sie sämtliche Veranstaltungs- und Beratungsangebote von philGRAD kostenfrei in Anspruch nehmen. philGRAD ist neben dem Promotionsbüro für Sie die zentrale Ansprechpartnerin in allen Belangen rund um Ihre Promotion. Wir begleiten und unterstützen Sie von Beginn an mit einem umfangreichen Workshop-Programm, individuellen Beratungsangeboten und interessanten Netzwerkveranstaltungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.philgrad.hhu.de


Sobald Sie mind. vorläufig als Doktorand*in an der Philosophischen Fakultät angenommen worden sind, können Sie sich jederzeit an der Heinrich-Heine-Universität als Promotionsstudent*in bzw. Promotionshörer*in einschreiben.

Achtung:
Spätestens mit der endgültigen Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand sind Sie verpflichtet sich als Promotionsstudent*in oder als Promotionshörer*in an der Heinrich-Heine-Universität einzuschreiben.
Diese Pflicht besteht gemäß Promotionsordnung (§ 6 Abs. 4 der PO vom 16.10.2017, Neubekanntmachung 31.05.2023) bis zum Abschluss Ihrer Promotion.

Informationen zur Einschreibung.

Spätestens ein Jahr nach Ihrer vorläufigen Annahme stellen Sie einen Antrag auf endgültige Annahme als Doktorand*in. Bitte reichen Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben sowie alle anderen erforderlichen Unterlagen im Promotionsbüro ein.

Weitere einzureichende Unterlagen:

  • Exposé, von der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer unterzeichnet.

Bitte sprechen Sie Aufbau, Inhalt und Umfang sowie das Layout Ihres Exposés mit Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer ab.

Verpflichtende Einschreibung als Promotionstudent*in oder Promotionshörer*in

Sobald Sie endgültig als Doktorand*in an der Philosophischen Fakultät angenommen worden sind, erhalten Sie ein offizielles Schreiben des amtierenden Prodekans bzw. der amtierenden Prodekanin. Nun sind Sie verpflichtet, sich als Promotionsstudent*in oder als Promotionshörer*in an der Heinrich-Heine-Universität einzuschreiben.

Informationen zur Einschreibung.


Die Graduiertenakademie philGRAD
Seit Ihrer vorläufigen Annahme als Doktorand*in an der Philosophischen Fakultät können Sie sämtliche Veranstaltungs- und Beratungsangebote der Graduiertenakademie philGRAD kostenfrei in Anspruch nehmen. philGRAD ist neben dem Promotionsbüro für Sie die zentrale Ansprechpartnerin in allen Belangen rund um Ihre Promotion. Wir begleiten und unterstützen Sie von Beginn an mit einem umfangreichen Workshop-Programm, individuellen Beratungsangeboten und interessanten Netzwerkveranstaltungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.philgrad.hhu.de

Nachdem Sie nun endgültig als Doktorand*in an der Philosophischen Fakultät angenommen worden sind, sind Sie verpflichtet, sich regelmäßig - mindestens einmal im Jahr - mit Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer und Ihrer Zweitbetreuerin bzw. Ihrem Zweitbetreuer zu treffen, um die Fortschritte Ihrer Promotion zu erörtern. An diesen Gesprächen können auch weitere Personen teilnehmen. Über Gegenstände und Ergebnisse ist durch Sie ein Fortschrittsbericht zu erstellen. Der Fortschrittsbericht beschreibt insbesondere, welche Ziele seit dem Erstellen der Betreuungsvereinbarung bzw. des letzten Fortschrittsberichts erfüllt wurden und welche Ziele im kommenden Jahr von Ihnen angestrebt werden sollen.

Außerdem dokumentiert der Fortschrittsbericht mögliche Änderungen des Konzepts Ihrer Dissertation, der Planung für die Anfertigung der Dissertation, der Planung für die Teilnahme am Promotionsstudium und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen oder Zeitplans seit dem vorhergehenden Gespräch.

Der Fortschrittsbericht wird von Ihnen, Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer und Ihrer Zweitbetreuerin bzw. Ihrem Zweitbetreuer unterschrieben.

Da der Fortschrittsbericht verpflichtender Bestandteil des Promotionsstudiums ist (vgl. § 7 Abs. 2 Ziffer b der der PO vom 16.10.2017, Neubekanntmachung 31.05.2023), muss ein Nachweis darüber einmal jährlich – orientiert am Datum Ihrer endgültigen Annahme als Doktorand*in – im Promotionsbüro eingereicht werden.

 

Gemäß § 7 der PO vom 16.10.2017 (Neubekanntmachung 2023) müssen alle Doktorand*innen während ihrer Promotionszeit ein Promotionsstudium absolvieren, das aus folgenden Bestandteilen besteht:

  • Teilnahme an einem Fachkolloquium
  • Nachweise über jährlich stattfindende Fortschrittsberichte
  • Teilnahme an einem Kurs zur guten wissenschaftlichen Praxis (Kursangebot von philGRAD)
  • Teilnahme an mindestens einem Workshop (wahlweise aus den Schwerpunkten „Projekt- und Selbstmanagement“, „Präsentation/Kommunikation/Verschriftlichung“ und „Berufliche Orientierung/Karriere“) aus dem Angebot von philGRAD oder aus einem vergleichbaren Kursangebot

Es ist soweit: Ihre Dissertation ist fertig und kann im Promotionsbüro eingereicht werden. Bitte reichen Sie Ihre Dissertationsschrift und weitere Unterlagen ein, damit Ihr Promotionsverfahren eröffnet werden kann.

  • Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
  • Dissertation als gedruckte Fassung und als elektronische Fassung auf drei separaten Speichermedien (z.B. USB-Stick), auf ausdrücklichen Wunsch der Gutachtenden ggf. weitere gedruckte Fassungen
    • In die Dissertation eingebunden: eidesstattliche Versicherung (Text: „Ich versichere an Eides Statt, dass die Dissertation von mir selbständig und ohne unzulässige fremde Hilfe unter Beachtung der ‚Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Heinrich-Heine-Universität‘ erstellt worden ist.“)
    • In die Dissertation eingebunden: ein kurzer Lebenslauf
  • ein ausführlicher tabellarischer Lebenslauf (lose, für die Promotionsakte)
  • ein Exemplar der eidesstattlichen Versicherung (lose, für die Promotionsakte)
  • eine Zusammenfassung des Inhalts der Dissertation im Umfang von einer DIN A4-Seite in deutscher oder englischer Sprache
  • Nachweise des Promotionsstudiums (gemäß § 7 Abs. 2 der PO vom 16.10.2017, Neubekanntmachung 31.05.2023)
  • Nachweis der Einschreibung (gemäß § 6 Abs. 4 PO vom 16.10.2017, Neubekanntmachung 31.05.2023)
  • Eine Erklärung darüber, ob die Disputation in deutscher oder englischer Sprache abgehalten werden soll (diese Erklärung ist in das Formular „Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren“ integriert)
  • ggf. ein begründeter Antrag, die Fakultätsöffentlichkeit oder Zuhörer*innen während der Disputation auszuschließen
  • sofern erforderlich, der Nachweis, dass Auflagen gemäß § 3 Abs. 3 der PO vom 16.10.2017, Neubekanntmachung 31.05.2023, erfüllt wurden
  • sofern erforderlich, schriftliche Erklärung der Erstbetreuung gemäß § 8 Abs. 5 der PO vom 16.10.2017, Neubekanntmachung 31.05.2023 (betrifft kumulative Promotionen)

Haben Sie folgende Unterlagen nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Promotionsbüro einreicht, dann fügen Sie bitte zudem folgende Unterlagen bei:

  • ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der Angaben über die Schul- und Hochschulbildung einbezieht
  • Zeugnisse und Urkunden über die schulische Vorbildung und das Studium (vor allem Abiturzeugnis, BA-Zeugnis, BA-Urkunde, MA-Zeugnis, MA-Urkunde bzw. vergleichbare Zeugnisse und Urkunden) in beglaubigter Kopie oder durch Vorlage der Originale im Promotionsbüro
  • ein Nachweis der gemäß Anlage 2 der PO vom 16.10.2017, Neubekanntmachung 31.05.2023, geforderten Sprachkenntnisse
  • eine Erklärung darüber, ob und wann Sie sich bereits einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Promotion unterzogen haben
  • Kenntnisnahme der „Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Heinrich-Heine-Universität“

Nachdem Ihre Dissertation begutachtet und angenommen wurde, steht Ihre Disputation, also die mündliche Prüfung, an. Ihre Disputation findet nach der zweiwöchigen Auslage Ihrer Dissertation und nach Möglichkeit in der Vorlesungszeit statt.

  • Bitte koordinieren Sie rechtzeitig mit allen vier Prüfer*innen den Termin und die Uhrzeit Ihrer Disputation und teilen dies dem Promotionsbüro mit. Das Promotionsbüro kümmert sich um den Vorsitz sowie um den Raum für Ihre Disputation.
     
  • Sollten Sie wünschen, dass das Promotionsbüro zusammen mit der offiziellen Einladung zu Ihrer Disputation ein Thesenpapier/Handout an die Mitglieder Ihrer Promotionskommission verschickt, dann lassen Sie dem Promotionsbüro bitte spätestens drei Wochen vor dem Disputationstermin per Mail eine Datei zukommen. Gestaltung und Umfang des Thesenpapiers/Handouts bleiben Ihnen überlassen.
     
  • Falls Sie dies wünschen, so können Sie vor Ihrer Disputation einen Technik-Check durchführen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin im Promotionsbüro.

Der letzte Schritt hin zum Doktortitel ist die Publikation der Dissertation. Die Anzeige der Publikation erfolgt in zwei Schritten:

1. Anzeigen Ihrer Publikation in der ULB

2. Anzeigen Ihrer Publikation im Promotionsbüro

Schritt 1: ULB

Bitte reichen Sie hier drei Belegexemplare Ihrer Publikation ein (gedruckte Publikation) bzw. laden Sie die Datei Ihrer Publikation auf dem Dokumentenserver der ULB hoch und reichen ein gebundenes Exemplar in der ULB ein (digitale Publikation). Zeigen Sie dort außerdem das von allen von Ihnen und Ihrer Erstbetreuung unterzeichnete Formular zur Druckfreigabe vor. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung der ULB.

Schritt 2: Promotionsbüro

Bitte reichen Sie hier die von Ihnen und Ihrer Erstbetreuung unterzeichnete Druckfreigabe sowie die Empfangsbestätigung der ULB ein. Handelt es sich um eine gedruckte Publikation, so reichen Sie bitte außerdem einen Nachweis über die Auflagenhöhe Ihrer Publikation ein (z.B. Verlagsvertrag, Bestätigung des Verlags).

Es ist möglich, einen Antrag auf Druckkostenzuschuss zu stellen. Neben dem Antragsformular reichen Sie bitte die Rechnung des Verlags und einen Nachweis über die Zahlung der Rechnung ein.

Nach Vorlage aller Unterlagen erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde, die es Ihnen erlaubt, Ihren Doktortitel zu führen.

Herzlichen Glückwunsch!

Wir gratulieren Ihnen herzlich zum erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren. Das haben Sie großartig gemeistert: Sie haben Durchhaltevermögen, gutes Projekt- und Zeitmanagement sowie vor allem Kreativität und eine innovative Forschungsleistung in Ihrem Fach unter Beweis gestellt. Aus diesem Grund möchten wir, die Fakultät und Ihre Betreuenden, Sie im Rahmen einer Promotionsfeier im Haus der Universiät gebührend feiern. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und natürlich dürfen Ihre Unterstützer*innen nicht fehlen. Die nächste Promotionsfeier findet am 5. Mai 2023 im Haus der Universität statt. Eine schriftliche Einladung senden wir Ihnen per Email zu.

Dokumente & FAQs

Promotionsbüro

Foto von© HHU/ Medienlabor
Dr. Julia Siep
Gebäude: 23.21
Etage/Raum: 01.076
+49 211 81-12937

Die Leitung der Graduiertenakademie philGRAD ist zur Zeit nicht besetzt

N. N.



philGRAD ist Teil der

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