Erste Schritte zur Promotion & Anmeldung
Promovieren an der Philosophischen Fakultät
Herzlich willkommen auf den Seiten zur Promotion an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Hier finden Sie alle Informationen und Formulare rund um eine Promotion, die die höchste Stufe der akademischen Ausbildung darstellt.
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Dr. Julia Siep
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Bürozeiten: montags bis donnerstags, Termine nur nach persönlicher Vereinbarung zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr
Kontaktzeiten: montags bis freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr (per E-Mail, telefonisch, digital)
philGRAD ist die Graduiertenakademie der Philosophischen Fakultät. Das Angebot von philGRAD steht allen aktiv Promovierenden unserer Fakultät offen. Hier finden Sie ein vielfältiges Qualifizierungsprogramm sowie ein großes Beratungs- und Vernetzungsangebot. Informieren Sie sich gerne direkt auf der Website von philGRAD.
Ein kleiner Teil des Angebots von philGRAD ist zugleich verpflichtender Bestandteil Ihres Promotionsstudiums: die Teilnahme an einem Kurs zur guten wissenschaftlichen Praxis und die Teilnahme an einem weiteren philGRAD-Workshop. Das aktuelle Kursangebot von philGRAD finden Sie hier.
Sie betreuen eine oder mehrere Promotionen an unserer Fakultät? Sie werden demnächst die erste Promotionsbetreuung übernehmen? Hier finden Sie einige Informationen rund um das Thema Betreuung.
Wie läuft eine Promotion an der Philosophischen Fakultät ab?
Die Promotion gliedert sich in folgende Schritte:
- Anfrage auf Übernahme einer Promotionsbetreuung und Antrag auf vorläufige Annahme als Doktorand*in im Promotionsbüro
- Suche nach einer Zweitbetreuung, Anfertigung eines Exposés und Antrag auf endgültige Annahme als Doktorand*in
- Jährliche Fortschrittsberichte
- Einreichen der Dissertation und Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Begutachtung der Dissertation
- Disputation (= Abschluss des Promotionsverfahrens)
- Publikation
Welche Fristen gibt es?
Es gibt im Laufe einer Promotion verschiedene Fristen, die auch für die Betreuungspersonen relevant sind.
- Endgültige Annahme: Die Promovierenden müssen spätestens ein Jahr nach der Bestätigung über ihre vorläufige Annahme im Promotionsbüro zusammen mit einem Exposé und einer Betreuungsvereinbarung einen Antrag auf endgültige Annahme im Promotionsbüro einreichen. Für diesen Antrag, in dem die Betreuungsvereinbarung inkludiert ist, gibt es auf dieser Homepage ein Formular. Die Erstbetreuung muss sowohl die Betreuungsvereinbarung als auch das Exposé unterzeichnen, die Zweitbetreuung nur die Betreuungsvereinbarung.
- Fortschrittsberichte: Die Promovierenden müssen einmal im Jahr einen Fortschrittsbericht im Promotionsbüro einreichen. Diese Fortschrittsberichte sind Teil des Promotionsstudiums; die Frist für das Einreichen orientiert sich jeweils am individuellen Datum der endgültigen Annahme. Sowohl die Erst- als auch die Zweitbetreuung muss den Fortschrittsbericht unterschreiben. Möglich ist es auch, das Einverständnis mit den Inhalten des Fortschrittsberichts per E-Mail an das Promotionsbüro zu schicken, sollte eine (digitale) Unterschrift nicht machbar sein.
- Erstellen der Gutachten: Die Gutachten zu einer Dissertation sind gemäß Promotionsordnung (nach Möglichkeit) innerhalb von drei Monaten vorzulegen. Gerne können die Gutachten einfach im Promotionsbüro eingereicht werden.
- Auslagefrist/Ladungsfrist: Die Dissertation und beide Gutachten werden für (mindestens) zwei Wochen ausgelegt. Bei der Planung des Disputationstermins ist außerdem zu beachten, dass der Termin rechtzeitig dem Promotionsbüro mitgeteilt wird, damit die in der Promotionsordnung vorgeschriebene Ladungsfrist (spätestens zwei Wochen vorher) eingehalten werden kann. Die Promovierenden müssen deshalb das Promotionsbüro spätestens drei Wochen vorher – gerne noch früher – über den Disputationstermin informieren.
- Publikation: Die Absolvent*innen müssen spätestens drei Jahre nach Abschluss des Promotionsverfahren nachweisen, dass sie die Dissertation publiziert haben. Unter anderem ist dafür die sogenannte Druckfreigabe erforderlich, die die Erstbetreuung unterzeichnen muss. Auch für die Druckfreigabe wird auf dieser Homepage ein Formular zur Verfügung gestellt.
Wie gehe ich mit (externen) Betreuungsanfragen um?
Immer wieder werden Sie angefragt werden, ob Sie ein Promotionsvorhaben betreuen wollen – entweder von Studierenden der HHU Düsseldorf, die Sie möglicherweise auch schon durch das Bachelor- und/oder Masterstudium kennen, oder von Studierenden, die ihre Studienabschlüsse an anderen Hochschulen im In- oder Ausland erworben haben.
Überlegen Sie, ob Sie das geplante Thema des Promotionsvorhabens interessiert und zu Ihrem Forschungsprofil passt, ob Sie über freie Kapazitäten für eine (weitere) Promotionsbetreuung verfügen und ob das geplante Promotionsvorhaben genügend Substanz für eine eigenständige wissenschaftliche Leistung verfügt.
Schauen Sie auch gerne danach, aus welchem Fachbereich die promotionsinteressierte Person kommt, welchen akademischen Hintergrund si mitbringt und ob z.B. mögliche erforderliche Sprachkenntnisse, ein mögliches erforderliches Methodenwissen etc. vorhanden sind.
Möglicherweise werden Sie vom Promotionsbüro aufgefordert, eine Stellungnahme zu verfassen, damit der Promotionsausschuss entscheiden kann, ob bisherige Studienleistungen und -abschlüsse anerkannt werden können, ob Auflagen formuliert werden müssen etc.
Wie wird die Betreuung formal gestaltet?
An unserer Fakultät werden Promotionen durch zwei Betreuungspersonen betreut, wobei nur die Erstbetreuung aus dem Promotionsfach stammen muss, die Zweitbetreuung hingegen auch aus einem anderen Fachbereich, von einer anderen (in- oder ausländischen) Hochschule etc. Auf diese Weise ist eine individuell auf das Promotionsthema zugeschnittene Betreuung möglich. Beraten Sie Ihre Doktorand*innen auch gerne bei der Wahl der Zweitbetreuung.
Im Rahmen der endgültigen Annahme als Doktorand*in wird außerdem zwischen den Doktorand*innen und beiden Betreuungspersonen eine Betreuungsvereinbarung geschlossen, in der die Grundlagen der Promotionsbetreuung geregelt werden. Die jährlich stattfindenden Fortschrittsberichte sind eine weitere in der Promotionsordnung festgesetzte Maßnahme zur Unterstützung eines regelmäßigen Austauschs zwischen den Doktorand*innen und beiden Betreuungspersonen.
Wozu dient die Betreuungsvereinbarung?
Die im Rahmen der endgültigen Annahme zwischen den Doktorand*innen, der Erstbetreuung und der Zweitbetreuung geschlossene Betreuungsvereinbarung schafft Verbindlichkeiten. Sie dient zum einen einer transparenten Kommunikation, dem Festsetzen gemeinsamer Ziele sowie der Strukturierung der Promotionszeit (Arbeits- und Zeitplan). Zum anderen sichert die Betreuungsvereinbarung die Betreuungsqualität und hilft, gegenseitige Erwartungen an das Promotionsprojekt, an das Betreuungsverhältnis etc. sichtbar zu machen.
Wozu dienen die Fortschrittsberichte?
Die regelmäßigen Gespräche über den Stand der Promotion müssen einmal im Jahr in Form eines sogenannten Fortschrittsberichts festgehalten und im Promotionsbüro eingereicht werden. Auch hier spielt das Thema der Transparenz eine wichtige Rolle. Die Fortschrittsberichte sind eine gute Grundlage für eine adäquate fachliche Begleitung und für die Sicherstellung einer Betreuungsqualität. Sollte es bei einer Doktorandin / einem Doktoranden nicht so gut laufen -sei es auf fachlicher Ebene oder in anderen Lebenssituationen – dann helfen die Fortschrittsgespräche sicherlich auch dabei, bestimmte Situationen besser einzuschätzen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und Arbeits- und Zeitpläne entsprechend gemeinsam anzupassen.
Können Betreuungspersonen gewechselt werden?
Ja, das ist formal möglich. Die Promovierenden können einen solchen Wechsel gemäß § 4 (7) der Promotionsordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses.
Was mache ich, wenn es nicht so gut läuft?
In einer solchen Situation waren bestimmt schon die meisten Betreuungspersonen: Die Arbeit an der Dissertation läuft eher schleppend, es knirscht im Betreuungsverhältnis, die Kommunikation ist schwierig oder das Thema der Dissertation hat sich so weiterentwickelt, dass es nicht mehr zu Ihren eigenen Forschungsschwerpunkten passt.
Suchen Sie als erstes das Gespräch mit Ihrer Doktorandin/ Ihrem Doktoranden. Bitten Sie eventuell weitere Personen mit dazu, wenn Sie das Gefühl haben, dass das angemessen wäre. Formulieren Sie klar und deutlich Ihre Erwartungen, Vorschläge, Ideen etc. und hören Sie aufmerksam zu. Ein solches Gespräch kann selbstverständlich auch im Rahmen eines Fortschrittsberichts geführt werden.
Holen Sie sich gerne vorab, währenddessen oder auch danach Unterstützung von der Graduiertenakademie philGRAD. Unter anderem können Gespräche auch von den philGRAD-Kolleginnen moderiert werden.
Sollte eine Betreuung aus Ihrer Sicht nicht mehr möglich sein, so wäre als letzter Schritt auch die Rücknahme einer Betreuungszusage denkbar. Melden Sie sich in diesem Fall bitte im Promotionsbüro.
Welche Informations- und Beratungsmöglichkeiten gibt es für Betreuende?
Die Graduiertenakademie philGRAD hat eine eigene Seite für Betreuungspersonen erstellt. Dort finden Sie neben Veranstaltungsangeboten für Betreuende auch viele weiterführende Informationen und Leitfäden rund um das Thema Promotionsbetreuung.
Das Promotionsbüro und/oder philGRAD bieten außerdem an, Ihre Masterkolloquien zu besuchen und über die Möglichkeit einer Promotion an unserer Fakultät zu informieren. Selbstverständlich gehen wir dabei individuell auf Ihre Wünsche und auf die Fragen der Teilnehmenden ein. Melden Sie sich bei Interesse gerne im Promotionsbüro!
Immatrikulation
Sobald Sie vorläufig als Doktorand*in angenommen wurden, können Sie sich einschreiben. Aber Achtung: Spätestens ab der endgültigen Annahme als Doktorand*in müssen Sie sich lückenlos bis zum Abschluss Ihrer Promotion immatrikulieren.
Die Immatrikulation ist ein gesonderter Prozess, der in der zentralen Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Heinrich-Heine-Universität durchgeführt und administriert wird.
Sie haben die Möglichkeit, sich als Promotionsstudent*in oder als Promotionshörer*in einzuschreiben. Welche Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten der Einschreibung während der Promotion bestehen und weiterführende Informationen zum Prozess der Einschreibung finden Sie hier.
Beurlaubung
Eine offizielle Unterbrechung der Promotion bei fortbestehendem Promotionsverhältnis ist leider nicht möglich. Allerdings kann in bestimmten nachweisbaren Lebenssituation offiziell eine Beurlaubung in der Studierendenverwaltung beantragt werden. Sollte Ihnen eine solche Beurlaubung gewährt werden, dann informieren Sie bitte in jedem Fall auch das Promotionsbüro darüber, damit ggf. Fristen angepasst werden können.
Sonderregelungen
Falls besondere Lebenssituationen es Ihnen zeitweise oder dauerhaft nicht ermöglichen, die Promotion nach den Maßgaben der Promotionsordnung durchführen, regelt § 7 der Promotionsordnung das erforderliche Vorgehen. Ihre Promotion kann auf Antrag an die allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung angepasst werden.
Kontaktieren Sie gerne das Promotionsbüro, wenn Sie dazu Fragen haben.
Wissenschaft und Forschung lebt von Austausch – natürlich auch über die Grenzen hinaus. Deshalb unterstützen wir Sie gerne dabei, wenn Sie auch Ihre Promotion in einem internationalen Umfeld durchführen wollen.
Gerne laden wir auch internationale Promotionsinteressierte ein, sich über die Möglichkeiten einer Promotion an unserer Fakultät zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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