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Leerer Besprechungsraum mit weißem Tisch und blauen Stühlen

Gestalten Sie die Fakultät aktiv mit!

Plätze in Prüfungsausschüssen

12 Mitglieder und 12 Stellvertretende aus der Professorenschaft; jedes Institut der Fakultät sendet ein Mitglied und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.

Möchten Sie aktiv im Habilitationsausschuss mitwirken? Dann melden Sie sich bitte per.

Kurz und knapp - was macht der Habilitationsausschuss?

Der Habilitationsausschuss entscheidet, ob jemand befähigt ist, das von der Fakultät zuerkannte Fach oder Teilfach an der Fakultät in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Er verleiht den Titel phil. habil und in der Regel den Titel PD. Stimmberichtigte*r Vorsitzende*r ist die Dekanin bzw. der Dekan. Der Ausschuss tagt viermal in der Vorlesungszeit, die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Habilitationsordnung, §2.

Vier Mitglieder und vier Stellvertretende aus der Professorenschaft, zwei Mitglieder und Stellvertretenden aus dem akademischen Mittelbau sowie ein Mitglied und dessen Stellvertretung aus der Studierendenschaft.

Haben Sie Interesse, im Promotionsausschuss mitzuwirken? Interessierte Professores melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung.

Kurz und knapp - was macht der Promotionsausschuss?

Der Promotionsausschuss repräsentiert die fachliche und methodische Vielfalt der in der Fakultät vertretenden Disziplinen. Die Sitzungen finden viermal innerhalb der Vorlesungszeit statt und sind nicht öffentlich. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, bei Studierenden ein Jahr. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung, §2.

Vier Mitglieder aus der Professorensschaft und jeweils zwei wissenschaftliche Mitarbeitende und Studierende sowie jeweils ihre Stellvertretenden.

Die Mitglieder sind zuständig für die Prüfungsausschüsse der BA-Kernfachstudiengänge, der integrierten BA-Studiengänge sowie der Masterstudiengänge. Die drei Ausschüsse werden personengleich besetzt; den Vorsitz übernimmt jeweils ein unterschiedliches Mitglied aus der Professorenschaft.

Möchten Sie aktiv in den Prüfungsausschüssen mitmachen? Interessierte Professores melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung.

Kurz und knapp - was macht der Prüfungsausschuss für gestufte Studiengänge (BA/MA)?

Die Prüfungsausschüsse sind für die Kern- und Ergänzungsfächer BA, die integrierten Studiengänge sowie die MA-Studiengänge zuständig. Sie achten darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden, legen die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens fest, sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und entscheiden in Zweifelsfällen über die Auslegung der Prüfungsordnung. Sie sind insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, für studentische Mitglieder ein Jahr. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung, §7.

Zwei Mitglieder aus der Professorenschaft, je ein Mitglied aus dem akademischen Mittlebau und der Studierendenschaft zuzüglich der jeweiligen Stellvertretungen.

Möchten Sie aktiv in dem Prüfungsausschuss mitarbeiten? Interessierte Professores melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung.

Kurz und knapp - was macht der Prüfungsausschuss für fakultätsübergreifende Studiengänge?

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden, legt die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens fest, sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und entscheidet in Zweifelsfällen über die Auslegung der Prüfungsordnung. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Prüfungsordnungen der entsprechenden Studiengängen.

Plätze innerhalb weiterer Kommissionen

Drei Mitglieder aus der Professorenschaft, jeweils ein Mitglied des akademischen Mittelbaus und der Studierendenschaft sowie jeweils ihre Stellvertretende.

Möchten Sie aktiv in der Ethik-Kommission mitwirken? Interessierte Professores melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung.

Kurz und knapp - was macht die Ethik-Kommission?

Die Ethik-Kommission prüft und berurteilt die ethische Zulässigkeit von Forschungsvorhaben, die Untersuchungen an Menschen oder Forschungen mit personenbezogenen Daten von Probanden vornehmen. Sie wird nur auf Anrufung durch die federführende Wissenschaftlerin bzw. den federführenden Wissenschaftler tätig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fakultätsordnung, §4 (7) 13.

 

Drei Mitglieder aus der Professorenschaft sowie jeweils ein Mitglied aus dem akademischen Mittelbau und der Studierendenschaft zuzüglich ihrer jeweils Stellvertretenden.

Haben Sie Interesse, in dieser Kommission mitzuwirken? Interessierte Professores melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung.

Kurz und knapp - was macht die Fakultätskommission für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses?

Die Kommission ist das Auswahlgremium bei der Vergabe von Stipendien an geeignete Bewerbende gemäß der Stipendienordnung der HHU, für Preise der Fakultät und für alle weiteren Förderinstrumente des wissenschaftlichen Nachwuchses. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte derFakultätsordnung, §4 (7) 12.

Fünf Mitglieder aus der Professorenschaft, jeweils zwei Mitglieder aus dem akademischen Mittelbau und der Studierendenschaft und ihre Stellvertretenden.

Sie möchten aktiv bei der Fakultätskommission für Internationalisierung mitmachen? Interessierte Professores melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung.

Kurz und knapp -  was macht die Fakultätskommission für Internationalisierung?

Die Kommission betreut die Auslandskontakte, Studierende im Ausland sowie die ausländischen Studierenden an der Philosophischen Fakultät. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte derFakultätsordnung, §4 (7) 10.

Zwei Mitglieder aus der Professorenschaft sowie je ein Mitglied der wissenschaftlich Mitarbeitenden und der Studierendenschaft plus jeweils ihre Stellvertretenden.

Haben Sie Interesse aktiv in der Tenure-Kommission mitzuwirken? Interessierte Professores melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung

Kurz und knapp - was macht die Fakultäts-Tenure-Kommission?

Die Kommission betreut Tenure-Verfahren und Zwischen- und Endevaluationen von Juniorprofessuren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fakultätsordnung, §4 (7) 11 bzw. der Tenure-Ordnung der HHU. 

 

Zwei Mitglieder aus der Professorenschaft sowie ein Mitglied der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Technik und Verwaltung und der Studierendenschaft und ihre jeweilgen Stellvertretenden.

Möchten Sie aktiv in der Frauenförderplankommission mitwirken? Interessierte Professores sowie Beschäftigte aus der Technik und Verwaltung melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung.

Kurz und knapp - was macht die Frauenförderplankommission?

Die Frauenförderplankommission verfolgt die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fakultätsordnung, §4 (7) 8. 

Drei Mitglieder aus der Professorenschaft sowie je ein Mitglied des akademischen Mittelbaus, der Technik und Verwaltung und der Studierendenschaft.

Sie haben Interesse am Mitwirken in der KIM? Interessierte Professores sowie Mitarbeitende aus der Technik und Verwaltung melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung.

Kurz und knapp - was macht die KIM?

Die Kommission entwickelt strategische und operative Konzepte für den Betrieb eines kooperativen IKM-Versorgungssystems inklusive eines Medienlabors und berät die Dekanin bzw. den Dekan. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fakultätsordnung, §4 (7) 9. 

 

Zwei Mitglieder aus der Professorenschaft, zwei Mitglieder des akademischen Mittelbaus sowie fünf studentische Mitglieder zuzüglich ihrer jeweiligen Stellvertretungen.

Sie möchten in der QVK aktiv mitmachen? Interessierte Professores melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung

Kurz und knapp - was macht die QVK?

Die Kommission berät über die Vergab der Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) und spricht der Dekanin bzw. dem Dekan eine Empfehlung aus. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fakultätsordnung, §4 (7) 6. 

 

Drei Mitglieder aus der Professorenschaft (plus zwei Stellvertretende) sowie jeweils ein Mitglied des akademischen Mittelbaus, der Technik und Verwaltung und der Studierendenschaft zuzüglich ihrer Stellvertretungen.

Haben Sie Interesse an einer aktiven Mitarbeit in der Strukturkommission? Interessierte Professores sowie Mitarbeitende aus der Technik und Verwaltung melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung.

Kurz und knapp -  was macht die Strukturkommission?

Die Strukturkommission berät die Dekanin bzw. den Dekan in strukturellen Fragen der Fakultät sowie bei der Fakultätsentwicklungsplanung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fakultätsordnung, §4 (7) 7. 

Jeweils zwei Mitglieder aus der Professorenschaft und des akademischen Mittelbaus sowie fünf Mitglieder aus der Studierendenschaft zuzüglich der jeweilgen Stellvertretungen.

Möchten Sie aktiven in der Studienkommission mitarbeiten? Interessierte Professores melden sich bitte per, interessierte Beschäftigte aus dem Mittelbau wenden sich bitte an die Mittelbauvertretung

Kurz und knapp - was macht die Studienkommission?

Die Studienkommission ist das zentrale Gremium für die Organisation von Studium und Lehre. Sie berät unter anderem über Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen und Reakkreditierungsanträgen und spricht dem Fakultätsrat eine Empfehlung aus. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fakultätsordnung, §4 (7) 5. 

Verantwortlichkeit: