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Habilitationsausschuss

Die Philosophische Fakultät bestellt einen ständigen Habilitationsausschuss aus dem Kreis der Professorinnen bzw. Professoren und der habilitierten Mitglieder der Fakultät. Der Habilitationsausschuss soll die fachliche und methodische Vielfalt der in der Philosophischen Fakultät vertretenen Disziplinen repräsentieren. Er besteht aus 11 Mitgliedern. Der bzw. die stimmberechtigte Vorsitzende ist die Dekanin bzw. der Dekan.