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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Promotion an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität. Sollte Ihre Frage nicht abschließend beantwortet sein oder Sie spezielle Rückfragen haben, laden wir Sie herzlich ein, telefonisch, per Mail oder persönlich Kontakt mit dem Promotionsbüro oder der Graduiertenakademie philGRAD aufzunehmen.

  • Welche Unterlagen muss ich zu welchem Zeitpunkt einreichen?

    Sie finden sowohl in der für Sie gültigen Promotionsordnung als auch in den Formularen Hinweise auf die zusätzlich zum Antrag einzureichenden Unterlagen. Gerne können Sie auch Rücksprache mit dem Promotionsbüro halten. 

  • Wo erhalte ich eine beglaubigte Kopie? Muss ich immer beglaubigte Kopien im Promotionsbüro einreichen?

    Beglaubigte Kopien erhalten Sie z.B. in den Bürgerbüros, beim Studierendenwerk, beim AStA etc. Wenn Sie die Unterlagen per Post schicken, dann müssen Sie immer beglaubigte Kopien einreichen. Wenn Sie die Unterlagen persönlich vorbeibringen, dann reicht es aus, wenn Sie die Originale und einfache Kopien vorzeigen.

  • Wie und wo kann ich mich immatrikulieren?

    Nachdem Sie die Bestätigung über die vorläufige bzw. endgültige Annahme erhalten haben, können Sie sich im Studierenden Service Center als Promotionsstudent*in oder als Promotionshörer*in immatrikulieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • In welchem Fach kann ich promovieren?

    In Anlage 1 der Promotionsordnung vom 04.07.2000 (letzte Änderung am 10.10.2014) bzw. in Anlage 1 der Promotionsordnung vom 16.10.2017 ist geregelt, in welchen Fächern Promotionen erfolgen können.

  • Wie beantrage ich eine externe Betreuerin bzw. einen externen Betreuer?

    Sollten Sie eine externe Mentorin bzw. einen externen Mentor, eine externe Zweitgutachterin bzw. einen externen Zweitgutachter oder eine externe Prüferin bzw. einen externen Prüfer für Ihr Promotionsvorhaben wünschen, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag (Brief oder Mail), in dem Sie den Namen und die aktuelle Anschrift der gewünschten Person nennen und kurz begründen, warum diese Person besonders geeignet für die Aufgabe ist.

  • Welche Promotionsordnung gilt für mich?

    Für Sie gilt die Promotionsordnung, unter der Sie Ihr Promotionsvorhaben offiziell begonnen haben. In der Zwischenzeit in Kraft getretene Änderungen der Ordnung sind automatisch für alle gültig. Sollten Sie unter der Promotionsordnung vom 04.07.2000 (letzte Änderung am 10.10.2014) begonnen haben, aber nach der Promotionsordnung vom 16.10.2017 weiter promovieren wollen, dann müssen Sie dies beantragen. Im Downloadbereich finden Sie das entsprechende Formular.

  • Wie und wo reiche ich meine Dissertation ein?

    Sie reichen Ihre Dissertation und alle weiteren erforderlichen Unterlagen – per Post oder persönlich – im Promotionsbüro ein. Gerne können Sie dafür einen individuellen Termin vereinbaren. 

  • Wie finde ich einen Termin für meine Disputation?

    Den Termin für die Disputation, also für die mündliche Prüfung, koordinieren Sie zwischen den vier Prüfer/innen Ihrer Prüfungskommission. Sobald der Termin und die Uhrzeit feststehen, teilen Sie diese bitte dem Promotionsbüro für die weitere Planung mit.

  • Wann (und wie) erhalte ich meine Promotionsurkunde?

    Ihre Promotionsurkunde erhalten Sie, sobald Ihre Dissertationsschrift publiziert wurde. Sie können die Belegexemplare und die weiteren erforderlichen Unterlagen entweder persönlich einreichen oder per Post schicken. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, erhalten Sie die Promotionsurkunde sofort. Wenn Sie die Unterlagen per Post schicken, erhalten Sie die Promotionsurkunde per Einschreiben.

  • Darf ich Einsicht in die Gutachten zu meiner Dissertation nehmen?

    Nach Abschluss Ihres Promotionsverfahrens dürfen Sie laut § 17 Abs. 5 (Promotionsordnung vom 04.07.2000, letzte Änderung 10.10.2014) bzw. laut § 14 Abs. 4 (Promotionsordnung vom 16.10.2017) Einsicht in Ihre Promotionsakte einschließlich der Gutachten nehmen. Vorher (z.B. für die Vorbereitung der Disputation) ist dies leider nicht möglich.

  • Wie zeige ich einen Wechsel in der Betreuung an?

    Sollte sich ein Wechsel in Ihrer Betreuung ergeben, so müssen Sie diesen umgehend im Promotionsbüro anzeigen. Das geht formlos per Brief oder Mail. Bitte beachten Sie, dass Ihre neue Betreuerin bzw. Ihr neuer Betreuer eine Betreuungszusage einreichen muss.

Verantwortlichkeit: