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Vorläufige Annahme

Vorläufige Annahme als Doktorand*in

Zu Beginn der Promotion stellen Sie einen Antrag zur "Vorläufigen Annahme als Doktorand*in. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular und alle weiteren Unterlagen reichen Sie bitte im Promotionsbüro ein.

Weitere einzureichende Unterlagen:

  • Ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der Angaben über die Schul-und Hochschulbildung einbezieht;
  • Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges Zeugnis sowie Zeugnisse und Urkunden über alle akademischen Prüfungen oder Staatsexamina jeweils in beglaubigter Kopie.
  • ggf. Sprachnachweise gem. Anlage 2 der Promotionsordnung.

Gerne können Sie die Unterlagen per Post oder persönlich im Promotionsbüro einreichen. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, reicht es aus, die Zeugnisse im Original und in Kopie mitzubringen.


Einschreibung als Promotionstudent*in oder Promotionshörer*in

Sobald Sie vorläufig als Doktorand*in an der Philosophischen Fakultät angenommen worden sind, erhalten Sie ein offizielles Schreiben des amtierenden Prodekans bzw. der amtierenden Prodekanin. Nun sind Sie berechtigt, sich als Promotionsstudent*in oder als Promotionshörer*in an der Heinrich-Heine-Universität einzuschreiben.

Hier finden Sie relevante Informationen zur Einschreibung.