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Einschreibung als Promotionsstudent*in oder Promotionshörer*in

Sobald Sie vorläufig als Doktorand*in an der Philosohischen Fakultät angenommen worden sind, können Sie sich jederzeit an der Heinrich-Heine-Universität einschreiben (immatrikulieren).

Achtung:
Das sind zwei von einander getrennte Anmeldeschritte! Sie sind nicht an die Semesterfristen gebunden.

Sie haben die Wahl:
Sie können sich entweder als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent oder als Promotionshörer bzw. Promotionshörerin einschreiben. Dazu wenden Sie sich bitte an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (siehe Kontaktbox auf der rechten Seite). Mit einer Einschreibung sowohl als Promotionsstudent*in als auch als Promotionshörer*in sind während der Arbeitszeit an der HHU unfallversichert.

Bitte ankreuzen:
In Ihrem Antrag auf Immatrikulation kreuzen Sie bitte unter Punkt 9 „Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm“ „HHU-interne Graduiertenschule“ an. Gemeint ist damit Ihre automatische Zugehörigkeit zur Graduiertenakademie philGRAD, die Ihnen die Inanspruchnahme aller Angebote von philGRAD seit Ihrer vorläufigen Annahme als Doktorand*in ermöglicht.

Spätestens mit der endgültigen Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand sind Sie verpflichtet sich als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent oder als Promotionshörerin bzw. Promotionshörer an der Heinrich-Heine-Universität einzuschreiben. Diese Pflicht besteht gemäß Promotionsordnung (PO vom 16.10.2017 §6, Abs. 4, letzte Änderung 10.03.2022)) bis zum Abschluss Ihrer Promotion.

Mit einer Einschreibung als Promotionsstudent/in haben Sie Studierendenstatus, sind während der Arbeitszeit an der HHU unfallversichert und erhalten das NRW-Semesterticket, mit dem Sie kostenlos alle Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW nutzen können. Sie bekommen eine Uni-Kennung für den Zugang zu IT-Diensten der HHU (E-Mail-Konto, Literaturdatenbanken etc.), können die Fachbibliotheken nutzen und zahlen in der Mensa den ermäßigten Studierendentarif. Für Stipendiaten wird eine Einschreibung als Promotionsstudent/in dringend empfohlen, da sie ansonsten während einer Tätigkeit an der HHU nicht unfallversichert sind. Unter Umständen können Sie sich als Promotionsstudent/in bei Ihrer Krankenkasse günstiger versichern. Der Sozialbeitrag für die Einschreibung beträgt derzeit 309,91 € pro Semester. 

Einschreibung für Deutsche und Bildungsinländer (mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bzw. deutschem Bachelor und Masterabschluss)

Für die Einschreibung füllen Sie bitte das folgende Online-Formular aus und bringen oder senden diese inklusive der erforderlichen Unterlagen an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung

Mit einer Einschreibung als Promotionshörer/in erhalten Sie keinen Studierendenstatus, kein NRW-Semesterticket und keinen Studierendentarif in der Mensa. Sie sind dennoch voll Promotions berechtigt und sind während der Arbeitszeit an der HHU unfallversichert. Sie bekommen eine Kennung für den Zugang zu IT-Diensten der HHU (E-Mail-Konto, Literaturdatenbanken etc.) und können die Fachbibliotheken nutzen. Die Einschreibungsgebühr beträgt derzeit 50 € pro Semester.

Für die Einschreibung zum Promotionshörer/in füllen Sie bitte das folgende Formular aus (pdf-Datei ausdrucken) und bringen oder senden dieses inklusive der auf dem Formular geforderten Unterlagen die Studierenden- und Prüfungsverwaltung.

Rückmeldung für Promotionsstudierende und Promotionshörer*innen

  • Die Rückmeldung zum Wintersemester 2020/21 läuft vom 01.07.2020 bis zum 15.09.2020. Der Sozialbeitrag für Promotionsstudierende beträgt 311,43 Euro, für Promotionshörer*innen 50 Euro. Bitte überweisen Sie den Sozialbeitrag auf folgendes Bankkonto:

    Empfänger: Heinrich-Heine-Universität
    IBAN: DE55 3005 0000 0004 0011 11
    BIC: WELADEDD
    Verwendungszweck: Matrikelnummer, Vorname & Nachname, Geburtsdatum

    Sie können Ihren Rückmeldestatus im Studierendenportal überprüfen: https://studierende.uni-duesseldorf.de

    Hinweis: Aus technischen Gründen ist es absolut notwendig, dass der Verwendungszweck exakt so angegeben wird.

    Die Zahlung des Beitrags ist auch im Studierenden Service Center (Geb. 21.02) mittels EC-Karte möglich.

Verantwortlichkeit: