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Illustration in gelblichen und bräunlichen Tönen. Rückseitiger Blick auf einem Mann, der vor einem Wegweiser steht. Der Wegweiser besteht aus vielen Pfeilen mit Themen der Promotion, zum Beispiel Research Topic, Defense, Publication. Links neben dem Mann ist ein Stapel Bücher. In der Luft schweben Fragezeichen, Doktorhüte und Glühbirnen. Im Hintergrund ist ein prächtiges Gebäude zu sehen.

Schon da! Wegweiser Promotion

Sie haben mit Ihrer Doktorarbeit begonnen und möchten nun wissen, wie der Ablauf einer Promotion an der Philosophischen Fakultät gestaltet ist? Hier finden Sie alle wichtigen formalen Schritte für eine erfolgreiche Promotion an unserer Fakultät. Besuchen Sie auch gerne die Informationsveranstaltung des Promotionsbüros „Wegweiser Promotion: Promovieren an der Philosophischen Fakultät“, die regelmäßig angeboten wird. Oder vereinbaren Sie bei Fragen und Unsicherheiten einfach einen individuellen Beratungstermin im Promotionsbüro.

Die vorläufige Annahme als Doktorand*in markiert den offiziellen Start Ihrer Promotion. Reichen Sie dafür folgende Unterlagen im Promotionsbüro ein:

  • Antrag auf vorläufige Annahme als Doktorand*in
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse und Urkunden (Abiturzeugnis, alle akademischen Zeugnisse und Urkunden), entweder per Post als beglaubigte Kopien oder vorab per E-Mail (zu einem späteren Zeitpunkt beglaubigte Kopien per Post oder Vorlage der Originaldokumente in einem persönlichen Termin)
  • ggf. Sprachnachweise (Anlage 2 der Promotionsordnung)
  • ggf. Deutsch-/Englischkenntnisse (sollte Deutsch oder Englisch nicht Ihre Muttersprache sein)

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Sie können übrigens alle Unterlagen vorab per E-Mail schicken. Die Zeugnisse und Urkunden können Sie zu einem späteren Zeitpunkt entweder per Post als beglaubigte Kopien schicken oder die Originaldokumente im Rahmen eines persönlichen Termins im Promotionsbüro vorzeigen. 

Spätestens ein Jahr nach Ihrer vorläufigen Annahme als Doktorand*in müssen Sie im Promotionsbüro den Antrag auf endgültige Annahme als Doktorand*in einreichen. Der Antrag besteht aus:

  • Antragsformular
  • Betreuungsvereinbarung (integriert in das Antragsformular)
  • Exposé, das von Ihrer Erstbetreuung unterzeichnet sein muss

Falls Ihnen mit der Bestätigung über Ihre vorläufige Annahme als Doktorand*in Auflagen erteilt wurden, müssen Sie die Nachweise darüber in der Regel ebenfalls zusammen mit dem Antrag auf endgültige Annahme im Promotionsbüro einreichen.

Wichtiger Hinweis: Mit der endgültigen Annahme als Doktorand*in besteht eine Immatrikulationspflicht, die bis zum Abschluss Ihrer Promotion fortbesteht. Zuständig für die Immatrikulation ist die Studierenden- und Prüfungsverwaltung der HHU Düsseldorf. Informationen über die beiden Möglichkeiten der Immatrikulation während der Promotion finden Sie hier.

Ein Datenmanagementplan (DMP) ist ein Dokument, in dem beschrieben wird, wie Forschungsdaten während eines Dissertationsprojekts erstellt, organisiert, gesichert, langfristig aufbewahrt und veröffentlicht werden. DMPs helfen dabei, bereits zu Beginn des Projekts klare Strukturen und Verantwortlichkeiten festzulegen und die Qualität, Zugänglichkeit sowie Nachnutzbarkeit der Daten zu gewährleisten.

Planen Sie den Umgang mit Ihren Forschungsdaten mithilfe des folgenden Datenmanagementplan-Templates auf ILIAS.

Das Promotionsstudium besteht aus vier Teilen:

  • Teilnahme an einem Kurs zur guten wissenschaftlichen Praxis
  • Teilnahme an mindestens einem Workshop (wahlweise aus den Schwerpunkten „Projekt- und Selbstmanagement“, „Präsentation/Kommunikation/Verschriftlichung“ oder „Berufliche Orientierung/Karriere“) aus dem Angebot von philGRAD oder aus einem vergleichbaren Kursangebot
  • Einreichen der jährlich fälligen Fortschrittsberichte im Promotionsbüro
  • Teilnahme an einem Fachkolloquium

Sie dürfen direkt mit der Bestätigung über die vorläufige Annahme als Doktorand*in mit dem Promotionsstudium starten und haben dafür Ihre gesamte Promotionsdauer Zeit. Die Nachweise darüber reichen Sie zusammen mit Ihrer fertigen Dissertation im Promotionsbüro ein

Es ist soweit: Ihre Dissertation ist fertig und kann im Promotionsbüro eingereicht werden. Sie müssen dafür einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen. Alle Details rund um den Antrag und über den weiteren Verlauf des Promotionsverfahrens finden Sie hier

Neben Ihrer Dissertation als schriftlicher Prüfungsleistung findet eine Disputation statt, die die mündliche Prüfungsleistung darstellt. Informieren Sie sich genauer über die Disputation hier

Nach Beendigung des Promotionsverfahrens haben Sie drei Jahre lang Zeit, um Ihre Dissertation – ob in gedruckter oder digitaler Form – zu publizieren. Für das Anzeigen der Publikation in der ULB und im Promotionsbüro sind verschiedene Schritte notwendig, die hier näher erläutert werden. Sobald Ihre Dissertation publiziert wurde, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde, die Sie zur Führung des Doktortitels berechtigt.

Auch wenn die Promotion sicherlich eine zentrale Rolle in Ihrem Leben spielt, so kann es immer Situationen und Umstände geben, die die Promotion in den Hintergrund rücken lassen. Oder Sie merken vielleicht, dass sich Ihr Thema in eine andere Richtung entwickelt hat, so dass Ihr bisheriges Betreuungsteam keine ideale Unterstützung bieten kann. 

Hier informieren wir Sie über verschiedene Möglichkeiten. 

Fristverlängerungen

Sollten Sie eine Frist (z.B. für den Antrag auf endgültige Annahme als Doktorand*in oder für das Einreichen eines Fortschrittsberichts) nicht einhalten können, so können Sie formlos einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung an das Promotionsbüro schicken. In der Regel wird Ihnen dann eine 6-monatige Fristverlängerung eingeräumt.

Sonderregelungen

Bestimmte Lebenssituationen können individuelle Anpassungen der Vorgaben der Promotionsordnung erfordern. Dafür stellen Sie bitte einen formlosen Antrag, in dem Sie nachweislich glaubhaft machen, dass ein Anlass für einen Nachteilsausgleich vorliegt. Um welche Lebenssituationen es sich handeln kann, können Sie § 7 der Promotionsordnung entnehmen. Formulieren Sie diesen Antrag am besten in Absprache mit Ihrer Erstbetreuung und schlagen Sie gerne auch Maßnahmen vor, die Ihrer Situation am ehestens Rechnung tragen.

Betreuungswechsel

Sollte es zu einem Wechsel in Ihrem Betreuungsteam kommen, so reichen Sie bitte formlos einen begründeten Antrag auf Wechsel der Erst- oder Zweitbetreuung im Promotionsbüro ein. Die neue Betreuungsperson muss bitte zudem ihre Betreuungszusage im Promotionsbüro einreichen.

Abbruch der Promotion

Manchmal ist es leider nicht möglich, die Promotion fortzuführen. Es ist kein Problem, ein Promotionsvorhaben abzubrechen (und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen). Der Abbruch einer Promotion stellt übrigens keinen Fehlversuch dar.

Um Ihr Promotionsvorhaben abzubrechen, schicken Sie bitte formlos eine E-Mail an das Promotionsbüro. Im Idealfall haben Sie vorher bereits Ihr Betreuungsteam über diesen Schritt informiert. Sie erhalten eine Bestätigung über den Abbruch.

Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben zu einem späteren Zeitpunkt wieder an unserer Fakultät aufnehmen wollen, so setzen Sie sich bitte zuerst mit dem Promotionsbüro in Verbindung. Sie werden dann über alle erforderlichen Schritte und über eine mögliche Anerkennung bisher erbrachter Leistungen im Rahmen Ihres Promotionsstudiums informiert.