Bewerbung Frauenförderstipendien
Bewerbung um ein Frauenförderstipendium
Die Gleichstellungsstelle der Philosophischen Fakultät fördert mit Abschluss- und Reisestipendien sowie mit Zuschüssen zum Semesterbeitrag Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen an der Philosophischen Fakultät. Seit dem 1.6.2025 werden auch Ferienprogramme während der Schulferien für Kinder von Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen gefördert. Als Gleichstellungsstelle verstehen wir uns als gendersensibel und inklusiv.
Im Rahmen dieser Begabtenförderung sind Bewerbungen ausdrücklich von allen Frauen erwünscht, unabhängig von individuellen Bildungs- oder Lebensverläufen. Das Stipendium soll dazu beitragen, finanzielle, familiäre oder persönliche Belastungen abzufedern und gleiche Chancen auf Teilhabe und berufliche Entwicklung zu ermöglichen.
Frauenförderstipendien
Stipendien
- Zuschuss zum Semesterbeitrag (für Studentinnen im B.A. und M.A. in besonderen Lebenslagen)
- Stipendien für Abschlussarbeiten (für Studentinnen im B.A. und M.A. und Doktorandinnen in besonderen Lebenslagen in der letzten Phase ihrer Abschlussarbeit)
- Zuschuss zur Ferienbetreuung (für Studentinnen mit Kind)
- Reisekostenzuschüsse (für Nachwuchswissenschaftlerinnen* und Studentinnen* z.B. Forschungsaufenthalten, Konferenzteilnahme, Summer/Winter Schools im In- und Ausland)
Allgemeine Informationen
Alle Studentinnen der Philosophischen Fakultät haben grundsätzlich Anspruch einen Bewerbungsantrag für das Frauenförderstipendium bei der Gleichstellungsstelle der Philosophischen Fakultät zu stellen.
Bewerbungen werden auf Deutsch und Englisch angenommen.
Hinweis für internationale Studierende aus dem Ausland
Die Familien der Bewerberinnen müssen sich nicht in Deutschland aufhalten, um ein Anrecht auf ein Stipendium der Frauenförderung zu erhalten.
Studienleistungen können durch die Leistungsübersicht im Studierendenportal nachgewiesen werden. Reichen Sie diese Übersicht bitte ein.
Ein Anspruch auf ein Stipendium im Rahmen unserer Begabtenförderung besteht bei einem Notendurchschnitt von “mindestens gut“ oder besser.
Das erste Mal Dritt- bzw. Fördermittel zu beantragen kann eine große Hürde und mit großen Unsicherheiten verbunden sein. Um den Bewerbungsprozess niedrigschwelliger zu gestalten, bieten wir gender- und inklusionssensible Unterstützung bei der Bewerbung an. Bitte kontaktieren Sie zu allen Fragen die Ansprechpartnerin für Stipendienangelegenheiten Alisha Edwards: gleichstellung_phil(at)hhu.de.
Es werden Sprechstunden angeboten, bei denen Sie sich über die aktuelle Ausschreibung der Frauenförderstipendien der Philosophischen Fakultät informieren können. Termine werden individuell vereinbart, bitte kontaktieren Sie uns dazu per Email.
Sie sind sich unsicher über die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen? Nutzen Sie unsere Checkliste und das Merkblatt.
bis 01. Juni (24 Uhr)
bis 01. Dezember (24 Uhr)
Sie schicken uns Ihre Bewerbung an: gleichstellung_phil(at)hhu.de
Den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen wir Ihnen per Mail.
Da die gesamte Kommunikation per Mail erfolgt, bitten wir Sie, unbedingt per Mail für uns erreichbar zu sein und uns neue Kontaktdaten zeitnah mitzuteilen! Prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner auf Mails vom Studienwerk. Bitte beachten Sie zudem, dass Ihre Daten zum Zweck des Auswahlverfahrens elektronisch gespeichert und verarbeitet sowie an die am Verfahren beteiligten Personen weitergegeben werden.
Voraussetzungen
Die Gleichstellungsstelle bezuschusst die Kosten für eine strukturierte Ferienkinderbetreuung. Darunter fallen Angebote von Seiten der Schule zum Beispiel die Ferienbetreuung des offenen Ganztages oder auch Ferienlager oder ähnlich gestaltete Programme mit Betreuung vor Ort. Die Ferienbetreuung kann für die Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien bezuschusst werden. Ein Zuschuss zur Kinderbetreuung kann 1x pro Semester beantragt werden.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Programm förderungsfähig ist, können Sie kurz unter gleichstellung(at)phil.hhu.de Rückfrage halten.
Der Zuschuss beträgt max. 500€ für max. zwei Wochen für Kinder bis 14 Jahre für Kinder von Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen ohne Vollzeitstelle.
Bitte reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen ein:
- Nachweis über Elternschaft
- z.B. Geburtsurkunde oder Kindergeldbescheid
- Nachweis über Zugehörigkeit zur HHU
- z.B. Studierendenausweis, Arbeitsvertrag
- Programm der Ferienbetreuung
- mit Angabe der Kosten und Dauer
- Nachweis über Einkommen
- z.B. Bafögbescheid oder Arbeitsvertrag
- Als Richtwert zur Förderungsfähigkeit gilt eine Einkommensgrenze entsprechend 75 % einer Mitarbeiterinnenstelle
- Falls bereits vorhanden: Zahlungsbeleg
Die Abschlussstipendien unterstützen Studentinnen und Doktorandinnen, die unter erschwerten Bedingungen studieren bzw. promovieren, z.B. in Folge von Behinderung bzw. chronischer Erkrankung, Mutterschaft, Schwangerschaft oder der Pflege von Angehörigen. Eine Förderung eines Zweitstudiums ist möglich. Die Stipendien in Höhe von maximal 4 Monate à 450,- € (Gesamt: max. 1.800 €) werden vergeben an Studentinnen während der Abschlussphase des Studiums (Bachelor oder Master), deren Arbeitsvorhaben besonders vielversprechend erscheint, die bisher mindestens gute Studienleistungen (mind. gut) erbracht haben und bei denen eine dokumentierte Bedarfssituation vorliegt. Die Stipendien für Promovierende werden vergeben an Doktorandinnen in der Abschlussphase der Promotion, bei denen eine dokumentierte Bedarfssituation vorliegt.
Ihrer Bewerbung müssen folgende Unterlagen beiliegen:
- Lebenslauf
- Dokumentation Ihrer finanziellen Situation (z.B. Bafög-Bescheid, Arbeitsvertrag, Stipendienbescheid)
- Entsprechende Belege zur Lebenssituation (z.B. ärztliches Attest, Kopie des Behindertenausweises, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes /der Kinder, Nachweis über die Pflegesituation)
- Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers über die besondere Qualität des Arbeitsvorhabens (Studentinnen) sowie den Fortschritt der Promotion (nur Doktorandinnen)
- Unterschriebene Datenschutzerklärung
- Sowie nur für Studentinnen:
- Übersicht über die bisherigen Prüfungsleistungen
- Studienbescheinigung mit Anzahl der Semester
- Anmeldebescheinigung zur Abschlussprüfung
Studentinnen, die bisher mindestens gute Studienleistungen (mind. gut) erbracht haben und bei denen eine dokumentierte Bedarfssituation vorliegt können den Semesterbeitrag für das laufende Semester erstattet bekommen. Das Stipendium unterstützt ausschließlich Studentinnen, die unter erschwerten Bedingungen studiert haben bzw. studieren z.B. in Folge von Behinderung bzw. chronischer Erkrankung, Mutterschaft, Schwangerschaft oder der Pflege von Angehörigen. Eine Förderung ist einmal pro Studienabschluss möglich, d.h. einmal für das Bachelorstudium und einmal für das Masterstudium. Eine Förderung eines Zweitstudiums ist möglich.
Ihrer Bewerbung müssen folgende Unterlagen beiliegen:
- Lebenslauf
- Übersicht über die bisherigen Prüfungsleistungen
- Dokumentation Ihrer finanziellen Situation (z.B. Bafög-Bescheid, Arbeitsvertrag, Stipendienbescheid)
- Studienbescheinigung inkl. Nachweis, dass der Semesterbeitrag beglichen wurde
- Entsprechende Belege zur Lebenssituation (z.B. ärztliches Attest, Kopie des Behindertenausweises, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes /der Kinder, Nachweis über die Pflegesituation)
- Unterschriebene Datenschutzerklärung
Ein Zuschuss zum Semesterbeitrag und ein Abschlussstipendium können auch innerhalb des gleichen Semesters beantragt werden.
Zuschüsse werden vergeben für Tagungsteilnahme, Forschungsaufenthalte und Summer/Winter Schools im In- und Ausland von Nachwuchswissenschaftlerinnen (Studentinnen, nicht voll beschäftigte Mitarbeiterinnen (bis 75%), Lehrbeauftragte, Privatdozentinnen). Der Reisekostenzuschuss richtet sich in seiner Höhe nach den Gegebenheiten und beträgt max. 2.500 €.
Zu allen Bewerbungen für Reisekostenzuschüsse reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Geburtsdatums, der Studienabschlüsse und Abschlussnoten
- Beschreibung Ihres Forschungsthemas (max. 3 Seiten, entfällt für c)); siehe Merkblatt
- ggf. Beleg der Beschäftigungssituation (Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages)
- Kostenkalkulation sowie Belege bzw. Angebote über anfallende oder angefallene Kosten z.B. für Tagungsgebühr, Unterkunft, Transfer, Eintrittsgelder, Visum, Druckkosten (Verpflegungskosten sowie Tagesgelder werden nicht übernommen)
- Nachweis über Förderung von dritter Seite bzw. Erklärung, dass keine anderweitige Förderung vorliegt
- Unterschriebene Datenschutzerklärung
Es gibt drei Arten von Reisestipendien
a) Reisekostenzuschüsse zur aktiven Tagungsteilnahme (Vortrag, Poster) in Verbindung mit einem Forschungsprojekt (z.B. Abschlussarbeit, Promotion)
Ihrer Bewerbung müssen zusätzlich zu den oben genannten folgende Unterlagen beiliegen:
- Beleg über die Annahme des Vortrags sowie Dauer des Kongresses bzw. der Tagung
b) Reisekostenzuschüsse für wissenschaftliche Recherchen im in Archiven, Bibliotheken oder zur Datenerhebung im Rahmen einer Forschungsarbeit.
Ihrer Bewerbung müssen zusätzlich zu den oben genannten folgende Unterlagen beiliegen:
- Darstellung des Ziels Ihres Forschungsaufenthaltes
- ggf. Begründung zur Notwendigkeit von entstandenen Kopie- oder Scankosten
c) Reisekostenzuschüsse für die Teilnahme an Summer/Winter Schools die der akademischen Weiterbildung dienen. Reine Sprachkurse werden nicht gefördert.
Ihrer Bewerbung müssen zusätzlich zu den oben genannten folgende Unterlagen beiliegen:
- kurze Begründung zur Teilnahme an der Summer/Winter School
- Darstellung der Inhalte der Summer/Winter School
Folgende Unterlagen sollten in allen Bewerbungen enthalten sein
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Anschreiben hinzu aus dem folgende Informationen hervorgehen:
Name, Adresse, Institut, Betreuer:in sowie das Thema Ihrer Arbeit/Ihres Forschungsprojekts. Nennen Sie außerdem die Art des Stipendiums für das sie sich bewerben:
Es wird unterschieden in Reisestipendien, Abschlussstipendien sowie Zuschüsse zum Semesterbeitrag.
Die Reisestipendien werden vergeben für Recherchereisen, Konferenzteilnahmen oder die Teilnahme an einer Summer bzw. Winter School.
- Die Abschlussstipendien und Zuschüsse zum Semesterbeitrag werden vergeben an Studentinnen mit Kindern, mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung sowie an Studentinnen die Angehörige pflegen oder schwanger sind.
Aus Ihrem Lebenslauf sollte hervorgehen ob Sie schon einmal an der Heinrich-Heine-Universität beschäftigt waren bzw. momentan beschäftigt sind. Nennen Sie bitte auch das Institut an dem Sie beschäftigt waren/sind. Bitte geben Sie in Ihrem Lebenslauf auch Ihre Postadresse, Ihre Emailadresse und Ihre Nationalität an. Diese Informationen haben keinen Einfluss auf die Vergabe der Stipendien! Sie werden nach der Entscheidung intern für die Abrechnung bzw. für die statistische Erfassung genutzt.
Folgende Unterlagen werden nicht benötigt:
Nachweise über die Eckdaten in Ihrem Lebenslauf wie Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Nachweise über Weiterbildungen und frühere Beschäftigungen. Bitte reichen Sie nur die Unterlagen ein die in der Ausschreibung aufgelistet sind oder auf die Sie sich in Ihrer Argumentation berufen.
Ohne die finanzielle Unterstützung der Gleichstellungsstelle wäre meine Teilnahme an einem zweiwöchigen Kurs in Heidelberg nicht möglich gewesen, da die damit verbundenen Kosten zu hoch waren. Der Kurs hat wesentlich zur Erweiterung meiner fachlichen Qualifikationen beigetragen. Das Abschlussstipendium hat mir zudem ermöglicht, meine Dissertation ohne zusätzlichen finanziellen und psychischen Druck abzuschließen. Nach dem Wegfall meiner Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin war ich arbeitslos; in Kombination mit bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wäre es für mich sehr schwierig gewesen, parallel einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die Promotion erfolgreich zu beenden.
Haben Sie noch Fragen?
Bitte melden Sie sich bei Alisha Edwards unter: gleichstellung_phil(at)hhu.de