Zum Inhalt springenZur Suche springen

Die Gültigkeit der Promotionsordnung 2000 mit Änderungen von 2014 endet am 1. April 2022

Sie haben am 01.04.2022 in die PO 2017/2022 gewechselt?

Die Promotionsordnung vom 04.07.2000 (letzte Änderung 10.10.2014) hat zum 01.04.2022 ihre Gültigkeit verloren. Ab dem Stichtag 01.04.2022 gilt für alle Doktorand*innen automatisch die Promotionsordnung vom 16.10.2017 (letzte Änderung 10.03.2022).

Bitte reichen Sie in jedem Fall folgende Unterlagen bis Ende September 2022 im Promotionsbüro ein:

 

Alle Informationen können Sie zusätzlich der Handreichung zum Auslaufen der PO 2000/2014 entnehmen. 

Nach dem Stichtag 01.04.2022 gelten für alle Doktorand*innen der Philosophischen Fakultät automatisch alle Zulassungsvoraussetzungen der Promotionsordnung vom 16.10.2017.


Hier finden Sie alle wichtigen Änderungen auf einen Blick:

Sie müssen mit Ihrer Erstbetreuung und Ihrer Zweitbetreuung eine Betreuungsvereinbarung schließen. Ihre Zweitbetreuung muss die formalen Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 3 der PO 2017/2022 erfüllen.

Nach der endgültigen Annahme als Doktorand*in werden mindestens einmal jährlich Fortschrittsgespräche zwischen Ihnen, Ihrer Erstbetreuung und Ihrer Zweitbetreuung geführt. Das Gesprächsprotokoll darüber muss verpflichtend eingereicht werden, da die Fortschrittsgespräche Bestandteil Ihres Promotionsstudiums sind. Selbstverständlich müssen Sie diese Fortschrittsgespräche nicht nachträglich führen. Mit Wechsel in die PO 2017/2022 werden diese Gespräche – orientiert am Datum Ihrer endgültigen Annahme als Doktorand*in – fällig. Ein Muster für den Fortschrittsbericht finden Sie hier.

Gemäß § 7 der PO 2017/2022 müssen alle Doktorand:innen während ihrer Promotionszeit ein Promotionsstudium absolvieren, das aus folgenden Bestandteilen besteht:

  • Teilnahme an einem Fachkolloquium
  • Teilnahme am Kurs zur guten wissenschaftlichen Praxis (Kursangebot von philGRAD)
  • Nachweis über jährlich stattfindende Fortschrittsberichte
  • Teilnahme an mindestens einem Workshop wahlweise aus den Schwerpunkten „Projekt- und Selbstmanagement“, „Präsentation/Kommunikation/Verschriftlichung“ und „Berufliche Orientierung/Karriere“ aus dem Angebot von philGRAD oder aus einem vergleichbaren Kursangebot

Alle bisher erbrachten Leistungen des Promotionsstudiums gemäß § 7 der PO 2000/2014 werden für das Promotionsstudium gemäß § 7 der PO 2017/2022 anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 6 Abs. 4 der PO 2017/2022 mit der endgültigen Annahme als Doktorand:in eine Immatrikulationspflicht besteht. Die Immatrikulation muss lückenlos bis zum Abschluss der Promotion bestehen. Sollten Sie nicht bereits immatrikuliert sein, so immatrikulieren Sie sich bitte umgehend im SSC als Promotionsstudent*in oder als Promotionshörer*in.

Gemäß § 15 Abs. 7 der PO 2017/2022 muss die Dissertation innerhalb einer Frist von drei Jahren publiziert werden (und nicht mehr innerhalb von fünf Jahren, wie in der PO 2000/2014 vorgesehen).

Einige Promotionsfächer bieten die Möglichkeit einer kumulativen Promotion an. Welche Promotionsfächer das sind, entnehmen Sie bitte Anlage 3 der PO 2017/2022.


Gut zu wissen:

Sollten Sie die Unterlagen nicht einreichen, werden Sie und Ihre Erstbetreuung nach Ende September 2022 darüber informiert, dass Ihre Promotion an der HHU nicht mehr fortgeführt werden kann. Zugleich wird Ihnen mit dem Schreiben eine einmalige Frist von sechs Wochen für das Einreichen der Unterlagen eingeräumt.

Es werden alle Leistungen anerkannt, die Sie bisher im Rahmen des Promotionsstudiums gemäß § 7 Absatz 4 und 5 der PO 2000/2014 erbracht haben. Selbstverständlich ist es möglich, die Leistungen, die gemäß PO 2017 im Promotionsstudium erbracht werden sollen, zusätzlich zu erbringen.

Diejenigen, die bereits nach der Promotionsordnung vom 04.07.2000 (letzte Fassung vom 10.10.2014) an der Philosophischen Fakultät promoviert worden sind und sich im Publikationsprozess ihrer Dissertationsschrift befinden, haben nach wie vor fünf Jahre Zeit nach der Disputation ihre Promotion zu veröffentlichen. 



Bitte zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden! Gerne beraten wir Sie, helfen Ihnen weiter und klären offene Fragen.

Verantwortlichkeit: