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Eignungsfeststellungsordnungen MA

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind

  • ein fachlich einschlägiges und je nach Studienfach mindestens drei- oder vierjähriges Hochschulstudium, das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist und
  • eine je nach Studienfach unterschiedliche Note im Bachelorabschluss.

Eignungsfestellung für das Masterstudium

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Eignungsfeststellungsordnung und dem darin enthaltenen fachspezifischen Anhang zu Ihrem Studiengang vom 18.08.2014, zuletzt geändert am 07.05.2024.

Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Kunst- und Kulturvermittlung (KuK)

Die Feststellung der Eignung für den Masterstudiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement erfolgt gemäß der hier zu findenden Eignungsfestellungsordnung (KuK) vom 27.07.2023.

Eignungsfeststellung für den fakultätsübergreifender Masterstudiengang Philosophy and Economics (PE)

Die Feststellung der Eignung für den Masterstudiengang Philosophy and Economics erfolgt gemäß der hier zu findenden Eignungsfeststellungsordnung (PE) vom 24.09.2024.

Verantwortlichkeit: