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Leitfaden zur Durchführung von Online-Videoprüfungen

Um die mit einer Online-Videoprüfung einhergehende Rechtsunsicherheit (möglicher Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit, Probleme bei technischen Störungen) gering zu halten, sind folgende Voraussetzungen vor und während der Prüfung zu beachten:

  • Die Initiative zu einer Online-Videoprüfung soll vom Kandidaten/ von der Kandidatin ausgehen. Der Prüfer/ die Prüferin muss sein/ ihr Einverständnis erklären. Ein Anspruch des Kandidaten/ der Kandidatin auf eine Online-Videoprüfung besteht nicht.
  • Es gelten die prüfungsrechtlichen Bestimmungen für mündliche Prüfungen entsprechend der Ordnung zur Regelung von Prüfungen in elektronischer Kommunikation,  z. B. hinsichtlich der Anzahl der Prüfenden, Rolle und Aufgabe von Prüfenden, Beisitzenden und Protokollierenen.
  • Zuhörende sind auch dann nicht zugelassen, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht. Die Corona-Krise stellt einen wichtigen Grund dar, der den Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigt.
  • Inhalt, Anspruch und Dauer der Online-Videoprüfung müssen der herkömmlichen Prüfung entsprechen.
  • Zur Durchführung von Online-Videoprüfungen ist eine geeignete Software-Lösung auszuwählen, z. B. Cisco WebEx.
  • Alle Beteiligten müssen über die technischen Voraussetzungen verfügen, um an ei-ner Online-Videoprüfung teilnehmen zu können:
    • ein PC/Notebook/Tablet mit einer Kamera, einem Mikro und aus-reichender Stromversorgung,
    • einen erfahrungsgemäßen stabilen Internetzugang.
  • Jeder Kandidat/ jede Kandidatin sitzt allein in einem Prüfungsraum mit nur einem Zugang. Dieser Prüfungsraum kann sich auch im häuslichen Umfeld befinden.
  • Alle Beteiligten stellen den störungsfreien Ablauf der Prüfung sicher (keine Störungen durch Telefon/Besuche etc.).
  • Prüfende sollten im Vorfeld überlegen, welche Prüfungsfragen möglichst wenig Schreibtätigkeiten während der Prüfung erfordern bzw. welche Ansichtsmaterialien vorbereitet werden können.
  1. Dem Kandidaten/ der Kandidatin werden die Regularien (z. B. Dauer, zulässige Hilfsmittel, notwendige Maßnahmen zur Herstellung einer sicheren Umgebung) und die erforderliche technische Ausstattung für die Online-Videoprüfung rechtzeitig (i. d. R. spätestens eine Woche vor der Prüfung) bekannt gemacht.
  2. Noch vor Beginn der eigentlichen Prüfung müssen sich alle Beteiligten mit den Tools vertraut machen und den gesamten Prüfungsablauf durchsprechen.
  3. Zu Beginn der Prüfung zeigt der Kandidat/ die Kandidatin (durch Drehen der Kamera im gesamten Raum), dass er/sie sich allein darin befindet und sich keine Hilfsmittel in der Nähe befinden.
  4. Zudem weist sich der Kandidat/ die Kandidatin vor Beginn der Prüfung durch Zeigen seines/ ihres amtlichen Lichtbildausweises und ggfs. Studierendenausweis aus.
  5. Während der gesamten Prüfung muss die Kamera die verschlossene Tür und den Kandidaten/ die Kandidatin zeigen.
  6. Der Kandidat/ die Kandidatin fotografiert mit Handy/digitaler Kamera seinen/ ihren Sichtbereich zu Beginn der Prüfung und zeigt das Display in die Kamera. So kann gewährleistet werden, dass keine Hilfsmittel neben der Kamera befestigt sind.
  • Wird während der Prüfung ein digitales Whiteboard genutzt, sollte nach Möglichkeit die Bildschirmansicht des Kandidaten/ der Kandidatin dauerhaft geteilt (“Share”-Funktion in den Tools) werden.
  • Nach Beendigung der Prüfung verlässt der Kandidat/ die Kandidatin die Videokonferenz. Nach der Notenfindung werden dem Kandidaten/ der Kandidatin in geeigneter Form ein Feedback und die Note übermittelt.
  • Die Aufnahme von Online-Videoprüfungen durch den Kandidaten/ der Kandidatin, den Prüfer/ der Prüferin, den Beisitzer/ der Beisitzerin oder den Protokollanten/ der Protokollantin ist nicht gestattet.
  • Wenn der Prüfer/ die Prüferin den Verdacht hat, dass ein Täuschungsversuch beabsichtigt ist, können die Schritte zur Herstellung einer sicheren Prüfungsumgebung (s.o.) wiederholt werden.
  • Ist ein Täuschungsversuch eindeutig greifen die Rechtsfolgen, die in der Prüfungsordnung vorgesehen sind. Der Kandidat/ die Kandidatin wird von jeglicher Online-Videoprüfung ausgeschlossen und der Vorgang an den Prüfungsausschussvorsitzenden gemeldet.
  • Wenn die Internetverbindung abbricht, soll die Prüfung so bald wie möglich fortgesetzt werden. Bei wiederholtem Verbindungsabbruch wird die Prüfung gestoppt und erneut durchgeführt. Sofern sich die technischen Probleme nicht beheben lassen, findet die Prüfung in Präsenz nach Wiederaufnahme des regulären Betriebes an der HHU statt.
  • Jedwede Störungen im Ablauf der Online-Videoprüfung müssen im Prüfungsprotokoll entsprechend von Art, Umfang und Dauer der Störung protokolliert werden.
Verantwortlichkeit: