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Frauenförderpläne der Fakultät

In Anlehnung an den Frauenförderrahmenplan der Heinrich-Heine Universität legt die Philosophische Fakultät einen Frauenförderplan fest, der Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen in der Philosophischen Fakultät enthält.

Hier finden sie nicht nur den ersten Frauenförderrahmenplan der Philosophischen Fakultät von 2001, in dem die über die Jahre hinweg erfolgreichen Frauenförderstipendien als Maßnahmen zur Förderung von Frauen eingeführt wurden, sondern auch alle Fortschreibungen des Frauenförderplans der Folgejahre.

Das Landesgleichstellungsgesetz fordert im § 6 (2) eine Bestandsaufnahme und Analyse Struktur und Entwicklung der wissenschaftlichen Beschäftigten an der Philosophischen Fakultät. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme und Analyse wird der Frauenförderplan entwickelt, welcher für jeweils drei Jahre konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen formuliert, um den Anteil von Frauen bei Einstellung, Beförderung und Höhergruppierung und in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, auf 50 von Hundert zu erhöhen (§ 6 (3)). Dementsprechend wird auf Grundlage der Beschäftigtenstruktur für alle Institute der Frauenanteil auf den verschiedenen Qualifikationsstufen der akademischen Laufbahn ermittelt und analysiert.

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