Lokale Dienste der Universität können mithilfe des VPN-Zugangs weltweit genutzt werden. Nun wird ein zweiter Faktor verpflichtend. Was bedeutet das für unsere Studierenden?
Wer via VPN die IT-Dienste der HHU nutzen möchte, braucht ab dem 15. September 2025 einen zweiten Faktor. Damit ist der VPN-Zugang besser geschützt, selbst wenn das Passwort in falsche Hände gerät. Wir empfehlen dringend, außerdem mehr als einen zweiten Faktor einzurichten, bspw. zuerst ein Einmalpasswort per App und danach Passkeys, um eine Alternative beim Verlust eines zweiten Faktors zu haben. Gerade erinnern wir alle Studierenden, die sich noch ohne MFA für den Dienst-VPN einloggen, per E-Mail daran, dass der bisherige Weg nur noch wenige Tage nutzbar ist. Ausführliche Anleitungen finden sich in unserem Wiki.
Die MFA gilt auch für alle Beschäftigten unserer Universität, richtig?
Das ist richtig, hier haben wir schon etwas früher mit der Einrichtung begonnen. Es ist jetzt für alle Beschäftigten verpflichtend, sich für den VPN-Zugang mittels MFA anzumelden. Wer Fragen hat, kann sich an den Helpdesk im ZIM (Zentrum für Informations- und Medientechnologie) wenden, erreichbar unter helpdesk(at)hhu.de. Speziell für Beschäftigte der Zentralen Universitätsverwaltung ist außerdem der IT-Support ZUV über it-support-zuv(at)hhu.de die direkte Anlaufstelle.
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Die bekannte IT-Sicherheitsschulung der HHU ist in die Jahre gekommen. Welche Entwicklung gibt es hier?
In nächster Zeit stellen wir das Angebot auf die Verbundlösung „SecAware“ der Digitalen Hochschule NRW um. Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ihr Sicherheitsniveau zu erhöhen. Wir erwarten, dass die neue Schulung besser an die speziellen Bedürfnisse der Hochschulen angepasst ist. Auch wurde die Barrierefreiheit gegenüber der bisherigen Lösung verbessert. Alle HHU-Angehörigen sind aufgerufen, ihr Wissen regelmäßig aufzufrischen. Es wird noch eine gesonderte Information zur Umstellung mit weiteren Details geben.