Unter dem Titel „Terrorists cannot be Tried Twice – The CJEU Strengthens Terrorists’ Ne Bis in Idem Rights“ hat Frau Prof. Dr. Schneider am 06. Oktober 2025 einen englischsprachigen Aufsatz auf dem Verfassungsblog veröffentlicht.
In diesem Aufsatz kommentiert sie ein Urteil des EuGH zum „ne bis in idem“-Grundsatz. Dieser Grundsatz hat im europäischen Strafrecht eine herausgehobene Bedeutung und geht weit über nationale „ne bis in idem“-Grundsätze, wie etwa Art. 103 III GG, hinaus.
Der Aufsatz kann hier abgerufen werden.