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News-Detail

eAU kurz erklärt
Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine Medikamentenbox, davor Tabletten Zoom

Krankgeschrieben? Die neue eAU vereinfacht und beschleunigt den Krankmeldeprozess.

Wer krank ist, sollte sich schonen. Zuvor sollte man sich richtig krankmelden, denn das ist rechtlich wichtig. Zum bekannten Krank- und Gesundmeldeprozess an der HHU ist eine eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – hinzugekommen. Wie funktioniert diese?

Ein ärztliches Attest ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 4. Krankheitstag notwendig, also nach drei Kalendertagen (Wochenendtage und Feiertage zählen mit). Gesetzlich Versicherte erhalten in der Praxis auf Anfrage eine Bescheinigung für ihre persönlichen Unterlagen. Der Arzt bzw. die Ärztin übermittelt die festgestellte krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zudem elektronisch an die jeweilige Krankenkasse.

Und wie kommt die Meldung dann an die Heinrich-Heine-Universität? Die HHU ruft die „eAU“ anschließend bei der Krankenkasse ab – hierzu ist sie aber erst berechtigt, wenn das Zeitmanagement informiert wurde, dass eine elektronische AU vorliegt.

Deshalb muss unmittelbar nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit das Zeitmanagement im Dezernat Personal über die abzurufende AU informiert werden – am besten per E-Mail an krank(at)hhu.de. Der attestierte Krankheitszeitraum, der vollständige Name und idealerweise auch das Geburtsdatum sollten angegeben werden. Hilfreich ist auch der Name der Krankenkasse, das beschleunigt die Bearbeitung. Gleichzeitig schreibt die/der Erkrankte diese Nachricht auch an Vorgesetzte und/oder das Geschäftszimmer ihres Bereichs, damit alle über den weiteren Ausfall informiert sind.

Übrigens: Das neue eAU-Verfahren gilt nicht für privat Krankenversicherte. Auch wenn die Erkrankung im Ausland eintritt oder der Arzt/die Ärztin nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, muss weiterhin die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier vorgelegt werden. Diese geht per Post an das Dezernat Personal – Zeitmanagement – oder als Scan an die Adresse krank(at)hhu.de. Bei Vorlage per Mail sollte das Original für eventuelle spätere Nachfragen aufbewahrt werden.

Die Erkrankung eines Kindes, die stufenweise Wiedereingliederung, Rehabilitationsleistungen oder ein Beschäftigungsverbot werden derzeit noch nicht elektronisch gemeldet. Hierfür wird weiterhin ein Papiernachweis ausgestellt, der auch für die Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen gilt.

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Autor/in: Redaktion
Kategorie/n: INTRANET News