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News-Detail

Wahl der Arbeitsgemeinschaften für das 1. Fachsemester

Im Wintersemester 2025/26 werden folgende Arbeitsgemeinschaften für Studierende des 1. Fachsemesters angeboten:

  • Bürgerliches Recht Ia, Ib
  • Strafrecht I
  • Öffentliches Recht I

Die Arbeitsgemeinschaften finden in Präsenz statt. Für jedes Fachgebiet wird jeweils eine Gruppe  im Online-Format angeboten. Alle Arbeitsgemeinschaften des 1. Semesters beginnen in der Woche ab dem 27.10.2025.

Die Vergabe der Plätze erfolgt in 3 Phasen:

1. Phase (14.10.2025 bis einschließlich 19.10.2025)

In dieser Phase sollte jede/r Studierende des 1. Fachsemesters über das Studierendenportal eine Liste der von ihr/ihm gewünschten Arbeitsgemeinschaften zusammenstellen und für jedes Rechtsgebiet (Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht) möglichst viele akzeptable Termine auswählen und mit einer Priorität versehen.

Nach Abschluss dieser 1. Phase werden den Studierenden jeweils höchstens drei verschiedene Arbeitsgemeinschaften (maximal eine AG pro Rechtsgebiet) zugeteilt und im Studierendenportal angezeigt. Terminkollisionen werden automatisch verhindert.

Die Zuweisung erfolgt - unter Berücksichtigung der angegebenen Prioritäten - in einem Losverfahren. Der Zeitpunkt der Anmeldung wird hierbei nicht berücksichtigt. Es ist also nicht erforderlich, sich innerhalb dieser Phase besonders früh anzumelden.

Wir empfehlen ausdrücklich möglichst viele Termine anzugeben und zu priorisieren, da sonst das Risiko besteht in dieser Phase keinen (!) Platz zu erhalten.

2. Phase (25.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025)

In dieser Phase können sich diejenigen Studierenden des 1. Fachsemesters, die in der 1. Phase noch nicht in jedem Rechtsgebiet einen Platz bekommen haben, zu den Arbeitsgemeinschaften anmelden in denen noch Plätze frei sind und werden dort direkt zugelassen.

3. Phase (01.10.2025 bis einschließlich 23.11.2025)

In dieser Phase können Studierende aller Fachsemester die noch verbliebenen Restplätze belegen und werden dort direkt zugelassen.

Achtung: Belegungen von zwei oder mehr Arbeitsgemeinschaften in einem Rechtsgebiet führen zum Ausschluss aus allen Arbeitsgemeinschaften dieses Semesters! Sorgen Sie also bei Belegungen in den Phasen 2 und 3 in jedem Fall dafür, dass Sie nicht zwei Arbeitsgemeinschaften in einem Rechtsgebiet belegen.  

Kategorie/n: Infos zu Studium und Prüfungen, Infos zu Studium und Prüfungen: 1. Semester, Studium