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Evaluierungsbericht der Kommission über die Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransferve

Ende des letzten Jahres ist der Evaluierungsbericht der Kommission über die Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen (GFTT) erschienen. Der Bericht, dessen Erstellung in Art. 12 GFTT verbindlich angeordnet wurde, dient dazu, Auskunft über die Funktionsweise und Zweckmäßigkeit der GFTT zu erhalten.

Der vorliegende Evaluierungsbericht gliedert sich in fünf Hauptteile. Zu Beginn werden die Hauptmerkmale der GFTT klarstellend erläutert. Daran anschließend legt die Kommission die von ihr verfolgte Wettbewerbspolitik im Bereich gewerblicher Schutzrechte dar und stellt Überlegungen an, inwieweit diese zu überdenken ist. Dazu zieht sie vergleichend die Wettbewerbspolitik bzw. Rechtspraxis in den USA heran.

Der folgende Teil des Evaluierungsberichts enthält eine informative Zusammenfassung der Ergebnisse des ‚fact-finding’, das die Kommission zur Vorbereitung des Berichts durchgeführt hat. Dazu wurden Wirtschafts- und Verbraucherverbände, bestimmte forschungsintensive Unternehmen, spezialisierte Organisationen und Anwaltskanzleien bzgl. ihrer bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der GFTT befragt. Außerdem gaben die nationalen Wettbewerbsbehörden der Kommission Auskunft über ihre Vorgehensweise bei der Lizenzierung von Schutzrechten. Letztlich führte die Kommission vorbereitend eine Analyse der von ihr bei der Anwendung der GFTT gesammelten Erfahrungen durch.

Den Angaben der Fachkreise läßt sich entnehmen, daß sich die Lizenzierungspraxis seit Erlaß der GFTT sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht wesentlich verändert hat. Neben einigen Vorzügen, die die GFTT bietet, wird seitens der Fachkreise überwiegend auf erhebliche Mängel der GFTT hingewiesen. Dazu zählen insbesondere der zu enge Anwendungsbereich und ihre zu starre, formalistische Natur. Gefordert wird daher eine gründliche Revision der GFTT. Zu dem selben Ergebnis kommt die Kommission bei der anschließenden Analyse ihrer Anwendungspraxis. Die Untersuchung hat ergeben, daß es mit Hilfe der GFTT nicht gelungen ist, die Zahl der Anmeldungen im Bereich der Schutzrechte zu reduzieren und so die mit der Gruppenfreistellung verfolgte administrative Entlastung nicht erreicht wurde. Bei den meisten der bei der Kommission angemeldeten Vereinbarungen bestanden keine wesentlichen Wettbewerbsprobleme. Die Anmeldungen waren notwendig, um Rechtssicherheit zu erhalten, die allein auf Grundlage der GFTT nicht erlangt werden konnte. Der Analyse der Kommission folgt eine kurze Darstellung der Rechtsvorschriften und derzeitigen Entscheidungspraxis in den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Technologietransfers und der Lizenzierung von Schutzrechten.

Die Kommission zieht aus den dargestellten Ergebnissen ihrer Umfragen und Analysen den Schluß, daß die wesentlichen Aspekte der GFTT einer erneuten Bewertung unterzogen werden müssen. In einem weiteren Teil des Evaluierungsberichts setzt sich die Kommission daher kritisch mit dem Anwendungsbereich sowie den spezifischen Beschränkungen der GFTT auseinander. Als Fazit hält die Kommission zum Schluß des Berichts fest, daß gewichtige Gründe für eine gründliche Revision der GFTT sprechen. Dabei wird erstens darauf verwiesen, daß der Anwendungsbereich zu eng sei. Zweitens verfolge die GFTT keine konsequente Linie bzgl. der Wettbewerbsbeziehungen zwischen Lizenznehmern und Lizenzgebern. Drittens sei eine Anpassung der Verordnung insbesondere im Hinblick auf die kürzlich erfolgten Reformen im Bereich der horizontalen und vertikalen Vereinbarungen notwendig, um die erforderliche Kohärenz in der Wettbewerbspolitik der Gemeinschaft herzustellen. Abschließend werden Optionen für eine Neuregelung vorgestellt und die interessierte Öffentlichkeit zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Autor/in: Susanne Jahn
Kategorie/n: CIP Blog