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News-Detail

Prof. Dr. Valta in der Sachverständigenanhörung zur Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung NRW

Prof. Dr. Matthias Valta, sitzend, hinter einem Namensaufsteller, vor sich ein Tischmikrophon

Prof. Dr. Matthias Valta in der Sachverständigenanhörung

Anhörung des Hauptausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 24. Juni 2025

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 83)

Am 24.06.2025 nahm Prof. Dr. Matthias Valta als Sachverständiger bei einer Anhörung des Hauptausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags zur Frage teil, ob die Schuldenbremse des Grundgesetzes – wie in vielen anderen Bundesländern – in die Landesverfassung aufgenommen werden sollte. Hintergrund ist, dass der Landtag (insbesondere die Landtagsopposition) ansonsten keine gerichtliche Kontrolle vor dem VerfGH einleiten kann. Zu beachten sind allerdings die jüngsten Änderungen des Art. 109 GG und weitere im Raum stehende Reformen auf Bundesebene. 

Es war eine vielschichtige Diskussion. Die juristischen Sachverständigen waren sich weitgehend einig, dass eine entsprechende Ergänzung des Landesverfassung verfassungsrechtlich möglich und verfassungspolitisch zumindest naheliegend ist, um der Opposition eine Kontrolle zu ermöglichen. Ohne diese Kontrolle hat es der politische Prozess – aufgrund von Kurzfrist-Biasen in Politik und Wählerschaft – schwer, die Langfristperspektive gebührend zu berücksichtigen. Prof. Dr. Valta zog angesichts des demografischen Wandels eine Parallele zum Klimaschutz und dem dortigen Eingreifen des BVerfG. 

Über die inhaltliche Ausgestaltung von Schuldenbremsen und das richtige Maß staatlicher Kreditaufnahme kann man politisch und ökonomisch diskutieren; dies taten insbesondere die anwesenden ökonomischen Kollegen eindrücklich. 

Zur aufgezeichneten vollständigen Ausschussitzung geht es hier.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Jura allgemein, Vereinigung für Steuerrecht, Valta, IUSt