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Auslandsstudium

Die Philosophische Fakultät international

Die Fakultäten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind in hohem Maße international ausgerichtet. Sowohl ein Studium ausländischer Studierender in Düsseldorf als auch umgekehrt, ein vorübergehendes Studium im Ausland, sind möglich. Durch enge Kooperationen und zahlreiche Forschungsprojekte ist die Philosophische Fakultät in ein internationales Wissenschaftsnetzwerk eingebunden.

Einen besonderen Stellenwert hierbei nehmen die Austauschprogramme für Studierende auf europäischer Ebene ein.  Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union bietet Studierenden die Möglichkeit, ein Semester ihres Hauptstudiums im europäischen Ausland zu verbringen.

Auf den zentralen Erasmus-Seiten der HHU finden Sie alle wichtigen Information für Incomings und Outgoings. Für fachspezifische Fragen wenden Sie sich bitte an die Erasmus-Beauftragten der jeweiligen Fächer.

Das Erasmus+-Praktikum ist ein EU-gefördertes Programm, das Praktika im europäischen Ausland für mindestens zwei und höchstens sechs Monate fördert. Dabei wird ein trilateraler Vertrag (Training Agreement) zwischen dem Praktikanten bzw. der Praktikantin, dem International Office und der gewünschten Praktikumsstelle im Ausland geschlossen.

Allgemeine Informationen:

Allgemeine Informationen zum Erasmus+-Praktikum erhalten Sie auf der Seite des International Office. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiter*innen vom International Office.

Auswahlkriterien der Philosophischen Fakultät:

Die Philosophische Fakultät wählt aus mehreren Bewerbungen nach folgenden Kriterien aus:

  • Motivationsschreiben
  • Studienleistungen
  • Sprachkenntnisse
  • Gesamteindruck

Bei fachspezifischen Fragen zum Erasmus+-Praktikum sowie zu den Auswahlkriterien, wenden Sie sich bitte an die Erasmusbeauftragten der Fächer.

Wenn Sie - nach einem Fachwechsel oder einem Wechsel der Hochschule - erbrachte Leistungen für Ihr neues Fach anerkennen lassen möchten, so wenden Sie sich bitte an die Fachbeauftragen für die Anerkennung von Studienleistungen.

Verantwortlichkeit: