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Frauenförderstipendien

Die Philosophische Fakultät stellt in ihrem Haushalt jährlich Mittel in unterschiedlicher Höhe für die Frauenförderung bereit. Mit diesen Mitteln werden Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Affiliation zur Philosophischen Fakultät in Form von Stipendien gezielt gefördert.

Ausschreibung der Frauenförderstipendien der Philosophischen Fakultät

Die Frauenförderstipendien des Wintersemesters 2023 sind ausgeschrieben. Bewerbungen werden bis zum 01.12.2023 entgegen genommen. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zu der Ausschreibung hier.


Es gibt zwei Kategorien von Stipendien:

Stipendien in Form von Abschlussstipendien und Zuschüssen zum Semesterbeitrag für Studentinnen, die in schwierigen Lebenslagen studieren z.B. in Folge von Behinderung bzw. chronischer Erkrankung, Mutterschaft, Schwangerschaft oder Pflege von Angehörigen.

Zum anderen gibt es Reisekostenzuschüsse für Tagungsteilnahmen, Forschungsaufenthalte und akademische Summer/Winter Schools für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen.

Reisekostenzuschüsse werden gezahlt für Tagungs- oder Kongressteilnahmen mit eigenem Vortrag im In- und Ausland sowie für wissenschaftliche Recherchen in Archiven, Bibliotheken oder zur Datenerhebung im Rahmen einer Dissertation oder Abschlussarbeit im In- und Ausland. Außerdem unterstützen die Stipendien seit dem Wintersemester 2019 auch die Teilnahme an Summer bzw. Winter Schools.

Reisekostenzuschüsse werden nach Vorlage der Belege bei der Ansprechpartnerin für Stipendienangelegenheiten, , erstattet.

Die einzureichenden Unterlagen und weitere Informationen können Sie dem jeweils aktuellen Ausschreibungstext entnehmen.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Frauenförderkommission, jedoch erfolgt die weitere Bearbeitung über die Zentrale Stipendienstelle. Für die Frauenförderstipendien gilt die Rahmenordnung zur Vergabe von Stipendien der Heinrich-Heine Universität.

Verantwortlichkeit: