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Rückseitige Aufnahme zweier Amish-Mädchen

Rechtfertigung staatlicher Machtausübung im Kontext der Erziehung.

Ein Forschungsprojekt aus dem Institut für Philosophie

Ob und gegebenenfalls inwieweit lässt sich die Ausübung staatlicher Zwangsgewalt in pluralistischen Gesellschaften, die durch grundlegende Meinungsverschiedenheiten gekennzeichnet sind, innerhalb der Erziehung von Kindern rechtfertigen? Dieser Frage geht Prof. Dr. Frank Dietrich aus dem Institut für Philosophie nach. Im Fokus stehen dabei unter anderem die Begründung der staatlichen Schulpflicht und die Festlegung umstrittener curricularer Inhalte.

In modernen pluralistischen Gesellschaften gehen die Meinungen über die richtigen Methoden und Ziele der Kindererziehung weit auseinander. Insbesondere einige religiöse Minderheiten, wie z.B. die Amish, Ultra-orthodoxe Juden oder konservative Strömungen im Islam, vertreten Auffassungen, die stark von den Überzeugungen der Mehrheit abweichen. Gerade für Angehörige dieser Gemeinschaften hat jedoch die Möglichkeit, ihre religiösen Überzeugungen und Werte an ihre Kinder weitergeben zu können, eine sehr hohe Bedeutung. Freiheitlich orientierte Staaten gestehen den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten grundsätzlich einen weiten Ermessensspielraum in Fragen der Erziehung zu. Im Unterschied zu totalitären Regimen verzichten sie darauf, die Vermittlung einer bestimmten Weltanschauung verbindlich vorzuschreiben. Erziehung wird im Wesentlichen als Privatsache der Eltern betrachtet, die sich von ihren jeweiligen moralischen und religiösen Überzeugungen leiten lassen dürfen. Dennoch sieht sich auch in liberalen Gesellschaften der Staat in der Verantwortung, der elterlichen Entscheidungsgewalt nötigenfalls Grenzen zu setzen. Neben Anforderungen, die der Staat an die Erziehung seiner zukünftigen Bürger und Bürgerinnen, z.B. hinsichtlich der Entwicklung einer demokratischen Grundhaltung, stellen muss, ist er auch verpflichtet, für das Kindeswohl Sorge zu tragen. Den Eltern wird daher keine vollständige Verfügungsmacht zugestanden, sie werden vielmehr als „Treuhänder“ verstanden, die die Interessen der ihnen anvertrauten Kinder zu wahren haben.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte glauben ungeachtet der verschiedenen Erziehungsziele in aller Regel im Interesse ihrer Kinder zu handeln.

Prof. Frank Dietrich, Leiter des Forschungsprojektes

Ein grundlegender Streitpunkt ist die Bedeutung der individuellen Autonomie

Die Frage, worin das Kindeswohl besteht und wie es sich am besten erreichen lässt, wird in modernen pluralistischen Gesellschaften sehr unterschiedlich beantwortet. Ungeachtet der verschiedenartigen Erziehungsziele, die die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten anstreben, glauben sie in aller Regel, im Interesse ihrer Kinder zu handeln. Ein grundlegender Streitpunkt, der die Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft und die erwähnten religiösen Minderheiten entzweit, betrifft die Bedeutung der individuellen Autonomie. Die überwiegende Mehrzahl der Eltern sieht in der Befähigung der Heranwachsenden zu einem selbstbestimmten Leben einen wesentlichen Aspekt ihres Wohlergehens. Am Ende des Erziehungsprozesses sollen alle Kinder in der Lage sein, sich kritisch mit unterschiedlichen Lebensentwürfen auseinanderzusetzen und eigenständige Entscheidungen zu treffen. Hingegen ist aus Sicht der Angehörigen traditioneller religiöser Gemeinschaften der einzuschlagende Lebensweg nicht ins Belieben jedes Einzelnen gestellt. Das Ziel der Erziehung muss ihrer Überzeugung nach darin bestehen, die Kinder zum „rechten Glauben“ zu führen und sie zur Befolgung religiöser Vorschriften anzuhalten. Die Förderung der individuellen Autonomie erscheint ihnen tendenziell gefährlich, weil sie die Heranwachsenden dazu verleiten kann, sich ein eigenes Urteil anzumaßen und ihr „Seelenheil“ zu gefährden.

Theorierahmen des „politischen Liberalismus“ ist Ausgangspunkt der Überlegungen

Das Forschungsprojekt geht der Frage nach, ob und ggf. inwieweit sich in pluralistischen Gesellschaften, die durch grundlegende Meinungsverschiedenheiten gekennzeichnet sind, die Ausübung staatlicher Zwangsgewalt im Kontext der Erziehung rechtfertigen lässt. Im Fokus stehen dabei u.a. die Begründung der staatlichen Schulpflicht, der Umgang mit verschiedenen Schulformen bis hin zum „homeschooling“ und die verpflichtende Vorgabe bestimmter curricularer Inhalte. Den Ausgangspunkt der Überlegungen bildet der Theorierahmen des „politischen Liberalismus“, der maßgeblich auf Arbeiten zurückgeht, die John Rawls in den 1980er und 1990er Jahren vorgelegt hat. Untersucht wird primär, welche argumentativen Ressourcen der „politische Liberalismus“ besitzt, um staatliche Eingriffe in die elterliche Erziehung zu legitimieren. Der „politische Liberalismus“ reagiert auf die tiefgreifenden gesellschaftlichen Wertkonflikte mit der Forderung, die Ausübung staatlicher Zwangsgewalt in einer neutralen Form zu rechtfertigen. Die Begründung, die für staatliche Interventionen angeboten wird, soll sich nicht auf eine spezifische moralische oder religiöse Lehre berufen und aus der Perspektive ganz unterschiedlicher Weltanschauungen akzeptierbar sein. Der „politische Liberalismus“ grenzt sich somit bewusst von der Konzeption des so genannten „perfektionistischen Liberalismus“ ab, der prominent von Joseph Raz vertreten wird. Der „perfektionistische Liberalismus“ vertritt offensiv eine am Wert der individuellen Autonomie orientierte Auffassung vom guten Leben, die der Staat auch im Bereich der Erziehung aktiv fördern soll.

Drei zentrale Argumentationsmuster

Das Forschungsprojekt untersucht drei zentrale Argumentationsmuster, die im Rahmen eines „politischen Liberalismus“ zur Legitimation staatlicher Eingriffe in die elterliche Erziehungssphäre vorgebracht werden. Zum einen wird auf die Notwendigkeit verwiesen, Kindern grundlegende Werte, wie z.B. Toleranz, zu vermitteln, um ein demokratisches Gemeinwesen dauerhaft zu erhalten (s. Publikation 1). Zum anderen werden basale Interessen der Kinder geltend gemacht, zu deren Schutz staatliche Eingriffe in die Erziehungspraktiken religiöser Minderheiten gerechtfertigt seien. Einen wichtigen Anknüpfungspunkt bietet hier das von Joel Feinberg postulierte „Recht auf eine offene Zukunft“, das durch die einseitige Vorbereitung der Kinder auf ein Leben in der religiösen Gemeinschaft, die ihnen viele andere Wege verschließe, verletzt werde (s. Publikation 2). Darüber hinaus wird ein zentrales Interesse der Kinder darin gesehen, die Fähigkeit zur kritischen Reflexion vorgegebener Werte und Praktiken zu entwickeln, die es ihnen erlaube, sich im Fall von Glaubenskrisen neu zu orientieren (s. Publikation 3). Wesentliche Ergebnisse des Forschungsprojekts sind in folgenden Aufsätzen veröffentlicht:

(1) Civic Education in Pluralist Democracies, in: Jahrbuch für Recht und Ethik 25, (2017), 3-21.

(2) Liberalism, Neutrality, and the Child's Right to an Open Future, in: Journal of Social Philosophy, 51 (2020), 104-128.

(3) Critical Reflection and the Limits of Parental Authority, in: Journal of Applied Philosophy (online first).

 


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