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Bundesratsgebäude

Die Genese des europäischen Mehrebenensystems: Die deutschen Länder und die Europäische Integration (1950-1992)

Ein DFG-Forschungsprojekt aus dem Institut für Geschichte

Das Forschungsprojekt geht der Frage nach, wie die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland sich unter dem Einfluss der Europäischen Integration seit 1952 veränderte. Ab diesem Zeitraum übertrug die Bundesrepublik Deutschland schrittweise immer mehr Zuständigkeiten an die Europäischen Gemeinschaften. Damit jedoch entmachtete sie gleichzeitig die Bundesländer, denen gesetzmäßig über den Bundesrat ein erheblicher Einfluss auch auf bundespolitische Fragen zusteht. Wie reagierten die Länder also auf diesen Souveränitätsverlust? Welche Strategien wurden in den deutschen Teilstaaten entworfen, um den drohenden Souveränitätsverlust auszugleichen? Dies sind die Leitfragen des von der DFG finanzierten Forschungsprojektes über die „Genese des Europäischen Mehrebenensystems: Die deutschen Länder und die Europäische Integration (1950.1992)“ am Lehrstuhl für Neuere Geschichte der Philosophischen Fakultät.

Zwischen 1950 und den 1990er Jahren ist ein neues politisches System entstanden, in dem die EU als neuer Akteur in fast allen Politikbereichen an Bedeutung gewonnen hat.

Prof. Dr. Guido Thiemeyer, Lehrstuhlinhaber für Neuere Geschichte

Die schrittweise Entstehung eines Mehrebenensystems

Ausgehend von der These, dass sich der deutsche Föderalismus unter dem Einfluss der Europäischen Integration massiv veränderte, entstand schrittweise eine neue Form des Regierens. Artikel 24 Abs. 1 des Grundgesetztes legte fest, dass der Bund Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertagen kann, so dass damit der Konflikt zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Europapolitik bereits gesetzlich festgelegt wurde. Für die junge Bundesrepublik gehörte Selbstintegration zwar von Anfang an zur Staatsraison, andererseits garantierte das Grundgesetz die föderale Verfasstheit dieses Staates; Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes versah dieses Strukturelement sogar mit einer Ewigkeitsgarantie. In ständiger Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern um die Europapolitik, entstand zwischen 1950 und 1992 demzufolge schrittweise ein neues politisches System, das in den Politikwissenschaften als Mehrebenensystem bezeichnet wird: politische Entscheidungen wurden zwischen der Europäischen Union, der Bundesregierung und den Landesregierungen ausgehandelt. Ohne dass es zu einer grundlegenden Veränderung des Grundgesetzes kam, veränderte auf diesem Wege die Europäische Integration das politische System der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1950 und 1992 massiv.

Aus dem Forschungsprojekt entstehen drei Dissertationen

Drei Dissertationen gehen mit dem Forschungsprojekt einher. Marc Baumgarten, Jonas Becker und Julia Uhlig widmen sich innerhalb ihrer wissenschaftlichen Untersuchungen der Politikfelder, die gleichzeitig eine regionale, nationale sowie europäische Dimension hatten und daher von der Entstehung eines neuen politischen Entscheidungssystems besonders betroffen waren: Kohle und Stahl, Landwirtschaft und Bildung. Dabei gehen die wissenschaftlichen Arbeiten insbesondere der Forschungsfrage nach, wie die Europäische Integration die Prozesse und Strukturen dieser Politikfelder im Rahmen des deutschen Föderalismus veränderten.


Fünf Fragen - Fünf Antworten

Im Gespräch: Prof. Dr. Guido Thiemeyer, Lehrstuhlinhaber für Neuere Geschichte am Institut für Geschichtswissenschaften.

Die Debatte zwischen den Ländern und der Bundesregierung um die Übertragung von Teilbereichen staatlicher Souveränität an Internationale Organisationen begann mit dem Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman für eine Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 9. Mai 1950. Vor allem Nordrhein-Westfalen und Bayern kritisierten den Bedeutungsverlust der Länder schon sehr früh. Das Problem ist bis heute virulent. Allerdings gelang es den Ländern im Jahr 1992 eine Grundgesetzänderung durchzusetzen. Art. 23 des Grundgesetzes verpflichtet den Bund seither in Fragen der Europäischen Integration mit den Ländern zu kooperieren.

Grundsätzlich betrifft das Problem alle Bereiche, in denen die Europäische Union tätig wird. Das sind inzwischen fast alle Politikbereiche – auch wenn die Rechtsetzungskompetenz nicht immer bei der EU liegt, sondern oft noch bei den Mitgliedstaaten. Aber selbst in Fragen, in denen die EU keine Rechtsetzungskompetenz hat – wie zum Beispiel in der Bildungspolitik, die ja in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist – hat die EU inzwischen einen gewissen koordinierenden Einfluss und die Länder müssen die Europäische Union bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen.

Nein, das würde zu weit gehen. Aber zwischen 1950 und den 1990er Jahren ist ein neues politisches System entstanden, in dem die EU als neuer Akteur in fast allen Politikbereichen an Bedeutung gewonnen hat. Das setzt den Föderalismus nicht grundsätzlich außer Kraft, verändert aber das System als Ganzes in signifikanter Weise. Dies im Detail zu erforschen ist das Ziel des Projektes.

Das System hat sich inzwischen eingespielt. Aber es hat eine Weile gedauert, bis die Europäische Kommission verstanden und akzeptiert hat, dass es zwischen einer französischen Region und einem deutschen Land wichtige Unterschiede gibt. Allein die ständige Präsenz der Länder durch die Vertretungen in Brüssel hat sie dort als Akteure etabliert. Die Länder sind heute selbstverständliche Akteure in diesem Mehrebenensystem, das waren sie bis in die 1980er Jahre hinein nicht, sondern mussten um ihre Kompetenzen in Brüssel kämpfen.

Es handelt sich um ein Gesamtprojekt mit drei Teilprojekten. Die drei Promovierenden sitzen nicht nur in einem Raum, sondern fahren auch gemeinsam in die Archive, um dort ihre Recherchen zu betreiben. Zudem haben wir regelmäßige Projektbesprechungen, auf denen das Vorgehen koordiniert wird. Im nächsten Jahr werden wir einen ersten Workshop mit Expert*innen von anderen Universitäten organisieren, um dort erste Forschungsergebnisse zu diskutieren.


Dissertationsprojekte

  • Marc Baumgarten M.A.: „Die Genese des europäischen Mehrebenensystems: Die deutschen Länder und die Europäische Integration (1950-1992) – Am Beispiel der Kohle- und Stahlpolitik“ (AT)
  • Jonas Becker M.A.: Die Genese des europäischen Mehrebenensystems: Die deutschen Länder und die Europäische Integration (1950-1992) – Ein Blick auf die Agrarpolitik der Bundesländer“ (AT)
  • Julia Uhlig: M.A.: Die Genese des europäischen Mehrebenensystems: Die deutschen Länder und die Europäische Integration (1950-1992) – Bildungspolitik als Kernkompetenz der Bundesländer im Spannungsfeld der Multi-Level-Governance“ (AT)

  • Weitere spannende Forschungstätigkeiten der Philosophischen Fakultät finden Sie hier.

Autorin: Andrea Rosicki

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