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Habilitation

Nach einer erfolgreichen Promotion und einer daran anschließenden, durch Publikationen ausgewiesenen weitergehenden wissenschaftlichen Tätigkeit, besteht die Möglichkeit, sich zu habilitieren. Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung und der Befugnis, das von der Fakultät zuerkannte Fach oder Teilfach an der Philosophischen Fakultät in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten.

Wege zur Habilitation

Für die Zulassung zur Habilitation sind eine qualifizierte Promotion an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder eine von der Philosophischen Fakultät als gleichwertig anerkannte Promotion an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule und ein Beratungsgespräch mit der Dekanin bzw. dem Dekan erforderlich. Die Habilitationsleistungen bestehen aus einer Habilitationsschrift oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit, die in der Regel nicht demselben Themenbereich wie die Dissertation entstammt. Zusätzlich muss ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließendem Kolloquium über ein weder in der Dissertation noch in der schriftlichen Habilitationsleistung behandeltes Thema gehalten werden. Die Habilitandin bzw. der Habilitand erhält eine Urkunde über die Lehrbefähigung, die zur Führung des Zusatzes phil. habil. zum Doktortitel berechtigt und eine Urkunde über die Lehrbefugnis, die zur Führung des Titels Privatdozentin bzw. Privatdozent berechtigt.

Für eine Habilitation ist es nicht erforderlich, sich in einem Beschäftigungsverhältnis an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zu befinden. Die Habilitation begründet auch kein solches Dienstverhältnis. Die Habilitationsordnung in der Neufassung vom 06. September 2023 regelt die für das Habilitationsverfahren notwendigen Verfahrensschritte.

Verantwortlichkeit: