Am 13. Juni 2023 finden die Gremienwahlen der Heinrich-Heine-Universität statt. An diesem Tag können alle Wahlberechtigten in ihren jeweiligen Mitgliedergruppen (Hochschullehrende; akademische Mitarbeitende; Mitarbeitetende in Technik und Verwaltung; Studierende) ihre Vertretungen in den Senat, den Fakultätsräten und den SHK-Rat neu wählen.
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Die Amtszeit aller neu zu wählenden Mitglieder beginnt am 1. Oktober 2023. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder endet in allen Gremien am 30. September 2024. Die Amtszeit der übrigen Mitglieder endet im Senat am 30. September 2027 und in den Fakultätsräten am 30. September 2025.
Das Wahlamt stellt bereits jetzt Vordrucke für das Einreichen von Wahlvorschlägen zur Verfügung, die zudem auf den Seiten des Wahlamtes abrufbar sind.
Hierbei handelt es sich um folgende Vordrucke:
• Senat
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- Studierende
• Fakultätsräte
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
- Studierende
• SHK-Rat
- Studierende
Die Vordrucke sind so gestaltet, dass alle relevanten Informationen abgefragt werden. Gleichwohl ist die Nutzung der Vordrucke nicht obligatorisch, wird jedoch vom Wahlausschuss empfohlen. Das Wahlamt bittet zudem darum, die Wahlberechtigung aller Vorgeschlagenen in der Wahladministrationssoftware Udele zu prüfen. Dies können die Kandidierenden unter Verwendung der persönlichen Unikennung unter https://udele.hhu.de selber erledigen. Alternativ können sich die Wahlberechtigten auch über die Seite https://idm.hhu.de über den zum gegebenen Zeitpunkt dort befindlichen grünen Button „Gremienwahlen HHU“ bei der Wahladministrationssoftware Udele anmelden. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass dies erst ab dem 3. Mai 2023 (Auslage der Wählerverzeichnisse) möglich ist. Wahlvorschläge müssen bis zum 12. Mai 2023 beim Wahlamt eingegangen sein.
Informationen zur Briefwahl
Der entsprechende Antrag kann ab dem 13. Mai 2023 entweder über die Wahladministrationssoftware Udele (https://udele.hhu.de) oder ein am Bildschirm ausfüllbares Formular als Anlage per E-Mail, per Fax oder postalisch gestellt werden. Nähere Informationen folgen. Für die Mitglieder in der Gruppe der Hochschullehrenden hat der Wahlausschuss die Briefwahl angeordnet. Das bedeutet, dass die Hochschullehrerenden zum gegebenen Zeitpunkt ihre Wahlunterlagen automatisch, d.h. ohne, dass ein Antrag gestellt werden muss, an ihre Dienstadresse übersandt bekommen.
Weitere Informationen zur Wahl sind auf den Seiten des Wahlamtes unter https://hhu.de/wahlen2023 abrufbar.