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Jährliche Fortschrittsberichte

Jährliche Fortschrittsberichte

Für alle, die nach der neuen Promotionsordnung (PO vom 16.10.2017) promovieren:

Nachdem Sie nun endgültig als Doktorandin bzw.Doktorand an der Philosophischen Fakultät angenommen worden sind, treffen Sie sich regelmäßig mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer und Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor, mindestens einmal im Jahr, um die Fortschritte Ihrer Promotion zu erörtern. An diesem Gespräch können auch weitere Personen teilnehmen. Über Gegenstände und Ergebnisse des Gesprächs ist durch Sie ein Fortschrittsbericht zu erstellen. Der Fortschrittsbericht beschreibt insbesondere, welche Ziele seit dem Erstellen der Betreuungsvereinbarung bzw. dem Erstellen des letzten Fortschrittsberichts erfüllt wurden und welche Ziele im kommenden Jahr von Ihnen angestrebt werden sollen.

Außerdem dokumentiert der Fortschrittsbericht etwaige Änderungen des Konzepts der Dissertation, der Planung für die Anfertigung der Dissertation, der Planung für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen oder des Zeitplans seit dem vorhergehenden Gespräch. Der Fortschrittsbericht wird von allen Personen unterschrieben, die an dem Gespräch teilgenommen haben. Jede dieser Personen erhält eine Ausfertigung des Fortschrittsberichts. Für die Erstellung der Fortschrittsberichte stellen wir Ihnen hier ein Muster zur Verfügung:

Muster für den jährlichen Fortschrittsbericht seit endgültiger Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand

Das Protokoll des jährlichen Fortschrittsgesprächs ist jederzeit auf Verlangen dem Promotionsausschuss vorzulegen.

Ergänzende Regelung für Mitglieder der Graduiertenakademie philGRAD
Mitglieder der Graduiertenakademie philGRAD verpflichten sich, die Fortschrittsberichte einmal jährlich im Koordinationsbüro von philGRAD einzureichen – gerne auch als Scan.

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Für alle, die nach der alten Promotionsordnung (PO vom 04.07.2000, zuletzt geändert am 10.10.2014) promovieren und Mitglied der Graduiertenakademie philGRAD sind:

Wenn Sie nach der alten Promotionsordnung (PO vom 4.07.2000) promovieren und Mitglied der Graduiertenakademie philGRAD sind, reichen Sie einmal im Jahr das Protokoll Ihres Fortschrittsgesprächs ein – gerne als Scan. Hier finden Sie ein Informationsblatt zur Form und zu den empfohlenen Inhalten des Fortschrittsgesprächs sowie ein entsprechendes Muster für das Protokoll des Fortschrittsgesprächs:

Infoblatt zum Fortschrittsgespräch
Muster des jährlichen Fortschrittsgesprächs (für Mitglieder von philGRAD)

Für alle Promovierenden, die nach der alten Promotionsordnung (PO vom 4.07.2000) promovieren und kein Mitglied in der Graduiertenakademie philGRAD sind, empfehlen wir regelmäßige Fortschrittsgespräche mit ihrer Erstbetreuerin bzw. ihrem Erstbetreuer zu führen und die Ergebnisse der Gespräche zu verschriftlichen.

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Verantwortlichkeit: